Prien/Rosenheim – Am Bahnhof in Prien treffen sich nicht nur Bahnreisende. Der Ort wurde auch von Gruppen Jugendlicher aufgesucht, die nicht recht wussten, was sie mit ihrer Zeit anfangen sollten. Die Mittelschule in Prien machte die Polizei darauf aufmerksam, dass so mancher Schüler bekifft dem Unterricht nicht mehr folgen konnte und die Drogenquelle am Bahnhof in Prien zu finden war.
Misslungener
Fluchtversuch
Die Polizeibeamten überwachten daraufhin verstärkt dieses Umfeld. Bei einer Kontrolle fiel ihnen ein 25-jähriger Bulgare auf, der im Gespräch mit einem polizeibekannten Junkie war. Als er zu einer Personalfeststellung aufgefordert wurde, versuchte er zu fliehen, was jedoch misslang. Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Beamten in seinem Rucksack eine Menge Cannabis und eine kleine Waage, wie sie zum Portionieren von Drogen verwendet wird.
Bei einer Leibesvisitation entdeckten die Polizisten schließlich noch knapp zwei Gramm Kokain in dessen Unterhose. Nach Feststellung der Personalien wurde der Mann – ohne die Drogen – wieder auf freien Fuß gesetzt.
Bei der darauf obligatorisch folgenden Hausdurchsuchung bei dem jungen Mann stellte sich jedoch heraus, dass der Angeklagte unter der angegebenen Adresse längst nicht mehr wohnte. Die Vermieterin hatte dessen zurückgelassene Utensilien längst in Plastiksäcke gepackt. Drogenrelevante Funde gab es nicht.
Tags darauf traf dessen frühere Lebensgefährtin bei der Polizeistation in Prien ein und erstattete Anzeige wegen Körperverletzung. Der Angeklagte hatte im Rahmen einer Auseinandersetzung der weit unterlegenen Frau den Zeigefinger derart brutal nach hinten gebogen, dass der Finger mehrfach gebrochen war. Zudem hatte er sie würgend gegen eine Wand gedrückt.
Damit war das Fass übergelaufen. Der 25-Jährige wurde festgenommen und im Mai in Untersuchungshaft genommen.
Am Verhandlungstag vor dem Schöffengericht Rosenheim wurde dem Angeklagten eine ganze Reihe von Verfehlungen zur Last gelegt: Nicht nur der Drogenbesitz und die Körperverletzung waren angeklagt. Wie sich herausstellte, hatte der Mann in 23 Fällen Drogen an Minderjährige, ja sogar an 13-jährige Kinder verkauft. Darüber hinaus hatte er eine 13-Jährige per Chat aufgefordert, ihm Nacktbilder zukommen zu lassen. Er seinerseits hatte an diese Penisbilder gesendet.
So gab es eine Menge an Vorwürfen, mit denen ihn der Staatsanwalt konfrontierte. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Maximilian Hoh, bat bereits eingangs um ein Rechtsgespräch, bei dem er ein umfassendes Geständnis seines Mandanten ankündigte. Das Gericht einigte sich schließlich mit allen Prozessbeteiligten auf ein Strafhöchstmaß von zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis.
Damit konnte den beteiligten Jugendlichen eine peinliche Aussage erspart werden, und die frühere Lebensgefährtin musste ebenfalls nicht persönlich vor Gericht auftreten, sondern konnte ihre Zeugenaussage per Videoschaltung absolvieren.
Wie sich herausstellte, war der Angeklagte zwar selbst drogenabhängig, war aber dennoch – wie im Gutachten festgestellt wurde – voll schuldfähig.
Jugendlichen
bleibt Aussage erspart
Der Staatsanwalt hatte dem Gehörten wenig hinzuzufügen und beantragte, die in der Verständigung vorgehaltene Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten zu verhängen. Der Verteidiger bat dabei, die Drogensituation seines Mandanten im Auge zu behalten und verwies auf dessen umfassendes Geständnis. Zwei Jahre und fünf Monate seien ein angemessenes Strafmaß.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert machte des Geständnisses halber etwas Abschläge und verurteilte zu zwei Jahren und sieben Monaten Gefängnis.