Ausschuss fordert: Bestattungskosten besser erklären

Rechnungsprüfung 2024 abgeschlossen – Rimstinger Rechnungsprüfer geben Anregungen zu Ausgaben und Bestattungswesen

Rimsting – Der Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Rimsting hat die kommunalen Ausgaben des Jahres 2024 geprüft und dem Gemeinderat nun die Ergebnisse präsentiert. Dabei wurden unter anderem Anregungen bezüglich technischer Anschaffungen bei örtlichen Betrieben und der Kommunikation der Abrechnungsmodalitäten im Bestattungswesen gegeben.

Die Prüfung der Rechnungen erfolgte stichprobenartig durch Teams von jeweils zwei Räten. Der Ausschuss stellte fest, dass – wenn möglich – technische Anschaffungen bei örtlichen Betrieben bestellt werden sollten. Des Weiteren wurde angeregt, die Abrechnungsmodalitäten im Bestattungswesen für die Bürger noch besser zu kommunizieren.

Das Bestattungswesen, welches den Friedhof, Erdgräber, Urnenwände und die Aussegnungshalle umfasst, ist eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde. Das Bestattungsgesetz (BestG) vom September 1970, zuletzt geändert im Juni 2024, regelt die bürokratischen und gesetzlich festgelegten Abläufe. Diese Regelungen gelten für alle Verstorbenen, die auf dem Rimstinger Friedhof ihre letzte Ruhe finden sollen, sowie für im Ausland verstorbene Familienmitglieder, die auf dem heimischen Friedhof beigesetzt werden.

Die Gemeinde nimmt diese hoheitliche Aufgabe wahr und vergibt die entsprechenden Leistungen an ein einziges Bestattungsunternehmen. In Rimsting ist dies die Firma Hartl. Vertraglich ist geregelt, dass dieses Unternehmen für bestimmte Aufgaben verantwortlich ist, beispielsweise für die Absenkung des Sarges in das ebenfalls von diesem Unternehmen ausgehobene Grab. Dies gilt auch für Urnen, unabhängig davon, ob ein Familienangehöriger das Gefäß mit der Asche von der Kirche auf den Friedhof trägt. Den Hinterbliebenen steht es jedoch frei, ein anderes Bestattungsinstitut zu beauftragen, das alle Aufgaben übernehmen kann, die nicht von der Gemeinde hoheitlich vergeben wurden. Dies betrifft beispielsweise den Blumenschmuck, die Wahl des Sarges oder der Urne. Viele Bestattungsunternehmen nehmen den hinterbliebenen Angehörigen in einer ohnehin schon belastenden Zeit alle Modalitäten einer Beerdigung ab. Der Gesetzgeber hat die Aufgabenverteilung klar geregelt, und die Unternehmen rechnen die Leistungen entsprechend ab.

Der Ausschuss nahm die Rechnungen aus der gesamten Bandbreite kommunaler Aufgaben unter die Lupe. Die drei Teams prüften unter anderem die Kosten für die Sanierung der Sanitäranlagen bei der Strandanlage, die neue Software für das Tourismusbüro, die Abwasser-Schmutzbeseitigung, die Neuanschaffungen am Bauhof, die Straßenreinigung, die Erneuerung der Lüftungsanlage im Gemeindehaus Greimharting und die Unterhaltskosten der Turnhalle.

Den Prüfbericht stellte Thomas Schuster, der Zweite Bürgermeister und Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, im Gemeinderat vor. Er erläuterte die Sachgebiete des Prüfungsinhalts und dankte den Ausschussmitgliedern. Insbesondere sprach er den Mitgliedern der Verwaltung für ihre Unterstützung seinen Dank aus. daa

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Montag, 13. Juli 2026
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