Deutlich mehr Geld für ehrenamtliche Wahlhelfer
Grabenstätter Gemeinderat gibt vier Monate vor Kommunalwahlen mehrheitlich grünes Licht für neues Zehr- und Erfrischungsgeld
Grabenstätt – Der Gemeinderat Grabenstätt hat sich mit der Anpassung der Entschädigung für ehrenamtlich tätige Wahlhelfer, dem sogenannten Zehr- und Erfrischungsgeld, beschäftigt. Bei drei Gegenstimmen wurde eine deutliche Erhöhung der Entschädigungssätze beschlossen. Demnach steigen diese bei Kommunalwahlen für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen (Wahlhelfer) an Wahltagen von 60 auf 80 Euro, für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen (Wahlhelfer) an Stichwahltagen von 50 auf 60 Euro, für Mitglieder und Mithelfer von Wahlausschüssen bei Sitzungen außerhalb des Wahltags von 30 auf 40 Euro und für beigezogene Hilfskräfte am Wahltag ebenfalls von 30 auf 40 Euro.
Bei allen anderen Wahlen sowie Volks- und Bürgerentscheiden erhöhen sich die Entschädigungssätze für Mitglieder von Wahlvorständen (Wahlhelfer) an Wahltagen von 50 auf 60 Euro und für beigezogene Hilfskräfte am Wahltag von 20 auf 30 Euro.
Ursprünglich war in der Beschlussvorlage vorgesehen gewesen, die Entschädigungssätze bei den Kommunalwahlen für Mitglieder von Wahlausschüssen und Wahlvorständen an Wahltagen sogar um 40 Euro auf 100 Euro zu erhöhen. Einigen Räten war dieser Entschädigungssatz-Anstieg zu hoch, andere hielten die vorgeschlagenen Erhöhungen für angemessen. „Ich halte das für zu viel. Für mich gehört es zur staatsbürgerlichen Pflicht, dass man sich da als Bürger zur Verfügung stellt“, betonte Josef Austermayer (FW). Allenfalls wenn sich zu wenige Wahlhelfer finden würden, wären solche zusätzlichen finanziellen Anreize denkbar. Gerade die Kommunalwahlen seien sehr aufwendig auszuzählen und mit vielen Stunden Arbeit verbunden, gab dazu Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG) zu bedenken. Ihm zufolge hätten viele Gemeinden die Kommunalwahlen im März zum Anlass genommen, die Entschädigungssätze für den doch sehr erheblichen zeitlichen Aufwand anzuheben. Die Mehrheit der Gemeinden im Landkreis zahle bereits Zehr- und Erfrischungsgelder in Höhe von 100 Euro aus. Aus Sicht der Gemeindeverwaltung sollten das Engagement und der zeitliche Aufwand, der bei der Kommunalwahl bei rund 80 Wahlhelfern, aber auch bei der Landtagswahl gegeben ist, entsprechend honoriert werden und deshalb empfehle man diese Anhebung der Entschädigungssätze, so Wirnshofer.
Die Räte kamen der Empfehlung zwar nicht einstimmig, aber mehrheitlich nach.