Chiemgau – Er musste zwar schon um 4.45 Uhr aufstehen, aber das war es wert. Denn zu so einem Termin kommt er mit großer Freude. Mit diesem Scherz begann der bayerische Umweltminister Thorsten Glauber seine Rede bei der Einweihung des Trostberger Hochwasserschutzes. Zwei Wände sichern künftig die Ortsteile Pechlerau und Sichlerau vor einem 100-jährlichen Hochwasser.
Doch nicht nur das. In die Baumaßnahme wurde zudem ein Klimazuschlag von 15 Prozent einkalkuliert. Das bedeutet, die Anlagen halten selbst dann stand, wenn die Alz mehr Wasser führen sollte, als für solch ein 100-jährliches Hochwasser berechnet ist. Möglich gemacht haben das die Zusammenarbeit zwischen Stadt, Behörden, Verbänden und dem Freistaat. Ebenso die „exzellente“ Ausführung der Handwerker, welche Glauber betonte. Ein sehr wichtiges Projekt, wie der Politiker im Interview mit der Chiemgau-Zeitung hervorhob.
In Trostberg wurde jetzt der Hochwasserschutz errichtet und eingeweiht. Wie wichtig ist diese Maßnahme?
Hochwasserschutz ist entscheidend für die Sicherheit der Menschen vor Ort. Jeder investierte Euro ist eine Investition in unsere Sicherheit. Mit je einer Schutzwand links und rechts der Alz machen wir die zwei Ortsteile Pechlerau und Saliterau in Trostberg hochwasserfest. Gleichzeitig entlasten wir auch die Alz: Durch gezielte Geländeabsenkungen geben wir dem Fluss im Hochwasserfall mehr Raum. Mit dem neuen Flaucher entsteht so ein hochwirksamer Schutz, der sich direkt zu einem attraktiven Aufenthaltsort für die Bürgerinnen und Bürger entlang der Alz entwickelt. Wir schaffen einen Schutz, der wirkt und einen Uferbereich, den die Menschen gerne nutzen: den neuen „Trostberger Flaucher“.
Wie steht es denn allgemein um das Thema Hochwasserschutz im Chiemgau?
Hochwasserschutz hat für die Bayerische Staatsregierung oberste Priorität. Unsere Wasserwirtschaftsämter Rosenheim und Traunstein sind unermüdlich für den Schutz der Menschen im Einsatz. Aktuell werden im Chiemgau und den umliegenden Regionen viele Hochwasserschutzprojekte umgesetzt: von einem System aus Hochwasserschutzdeichen und -wänden im unteren Mangfalltal bis zum Bau eines neuen Wildholz-Rückhaltebeckens am Tennbodenbach. Auch in Prien konnte beim Hochwasserereignis Anfang Juni 2024 der neue Wildholzrechen bereits seine Schutzfunktion unter Beweis stellen. Anfang Oktober waren wir in Nußdorf am Inn und haben dort den Hochwasserschutz entlang des Steinbachs offiziell eingeweiht.
Der Hochwasserschutz in Bayern soll im kommenden Doppelhaushalt 2026/27 weiter gestärkt werden. Welche Summen sind hier geplant?
Hochwasserschutz bleibt eine zentrale Zukunftsaufgabe über alle Ebenen hinweg. Bayern hat in den zurückliegenden Jahren jeweils rund 280 Millionen Euro in den staatlichen Wasserbau investiert. Zukünftig können durch Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes weitere zehn Millionen Euro in 2026 und noch einmal 25 Millionen Euro in 2027 investiert werden. Jede Investition in Hochwasserschutz ist eine Investition in unsere Zukunft.
Apropos Zukunft: Schrittweise wird ab nächstem Jahr eine Novelle des Bayerischen Wassergesetz umgesetzt. Was kommt hier auf die Kommunen zu? Neue Regeln oder mehr Entlastungen?
Mit unserem neuen Wassergesetz wollen wir im Bereich des Hochwasserschutzes die Kommunen finanziell deutlich entlasten. Bislang haben sich die Kommunen in der Regel mit 30 bis 50 Prozent an den staatlichen Hochwasserschutzvorhaben beteiligt, künftig sind es nur 20 Prozent. So werden die Kommunen um knapp 19 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Mit dem neuen Gesetz wird nicht nur der Hochwasserschutz verbessert.
Auch die Trinkwasserversorgung wird weiter gestärkt, Verfahren werden vereinfacht, digitalisiert und beschleunigt. Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist die Lebensader unserer Gesellschaft und muss immer Vorrang vor allen anderen Nutzungen haben. Dieser absolute Vorrang wird gesetzlich festgeschrieben. Wir setzen auf die Zusammenarbeit der Kommunen bei der öffentlichen Wasserversorgung.
Kommen wir aber wieder zum Hochwasserschutz: Gibt es noch weitere Vorteile?
Wir schaffen das modernste Wassergesetz in Deutschland. Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes werden wir den Hochwasserschutz noch weiter beschleunigen. Hochwasserschutzmaßnahmen werden künftig als überragendes öffentliches Interesse eingeordnet. Damit sorgen wir dafür, dass der Schutz vor Hochwasser bei Planungen und Entscheidungen zukünftig Vorrang hat. So wird der Hochwasserschutz ein noch stärkeres Gewicht in behördlichen Abwägungen und möglichen gerichtlichen Verfahren erhalten.
Wie lautet also
das klare Ziel?
Den Grundschutz vor einem 100-jährlichen Hochwasser für ganz Bayern schnellstmöglich herstellen. Im laufenden Gewässer-Aktionsprogramm sollen insgesamt zwei Milliarden Euro investiert werden. Von Deichen und Rückhaltebecken, von Sturzflutenvorsorge über Deichrückverlegungen, von natürlichem Hochwasserschutz bis hin zu gesteuerten Flutpoldern – Hochwasserschutz geht nur ganzheitlich.
Denn die Verbesserung des Hochwasserschutzes ist eine gesamtgesellschaftliche Daueraufgabe. Hochwasserschutz ist Menschenschutz und gelebter Katastrophenschutz. Jeder investierte Euro rettet Leben.
Manuel Hinmüller