Bauvorhaben in Überschwemmungsgebiet abgelehnt

von Redaktion

Gemeinderatssitzung in Siegsdorf – HQ100-Berechnungen vom Wasserwirtschaftsamt Traunstein stehen noch aus

Siegsdorf – Der Gemeinderat Siegsdorf brachte in seiner letzten Sitzung vor dem Jahreswechsel die Aufstellung des Bebauungsplanes „Siegsdorf-Öd-Ost“ nach gut zwei Jahren Planung mit dem Satzungsbeschluss zum Abschluss. Ziel der Planung ist dabei eine geordnete Entwicklung eines Wohngebietes durch moderate Nachverdichtung und Rand-Eingrünung, wie es auch in der fünften Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde von 1995 vorgesehen ist. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wurde erstmals vom Montag, 8. Mai bis zum Montag, 9. Juni durchgeführt. Im Rahmen der erneuten Beteiligung im August 2024 gaben alle Träger öffentlicher Belange Rückmeldungen ab, zwei davon meldeten Einverständnis mit den Planungen.

Die Abteilung Wasserrecht und Bodenschutz, die Untere Immissionsschutzbehörde und die Untere Bauaufsichtsbehörde aus dem Landratsamt Traunstein sowie das Staatliche Bauamt, das Bayernwerk und die Telekom hatten Stellungnahmen eingereicht.

Nach intensiver Vorberatung durch den gemeindlichen Bauausschuss konnte der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen und die Erwiderungen beziehungsweise eingearbeiteten Ratschläge einstimmig befürworten. Aufgrund der Anregungen wurden zum Beispiel Festsetzungen zur Randeingrünung, zu baulichen Schallschutzmaßnahmen und zu den Sichtdreiecken eingearbeitet. Grundsätzliche Änderungen der Planungen waren nicht erforderlich, sodass das Gremium mit 21 zu null Stimmen den Bebauungsplan „Siegsdorf Süd-Ost“ in der Planfassung vom Montag, 1. September als Satzung beschließen konnte.

Im Ortsteil Gerhardsreit ist der Abbruch eines leerstehenden Wohnhauses und die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern angedacht. Die Fläche liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gerhardsreit“ aus dem Jahr 2001, der das geplante Ausmaß der Bebauung allerdings nicht zulässt. Ziel der nun veranlassten Bebauungsplan-Änderung ist die Wiedernutzung und Nachverdichtung innerhalb des Wohngebietes zur Schaffung von weiterem Wohnraum.

Die Antragsteller wollen nach dem Abriss des alten Anwesens drei zweigeschossige Mehrfamilienhäuser mit Satteldach um einen gemeinsamen Hof anordnen und erschließen. Vorgesehen sind 15 Wohneinheiten mit 32 zugeordneten Stellplätzen, 22 davon in einer Tiefgarage. Die Änderung kann nach Absprache mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde im beschleunigten Verfahren abgewickelt werden und wird aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt. Für die Änderung wurde zudem eine Planungsvereinbarung getroffen, die die Kostenübernahme durch die Verursacher regelt. Gemeinderat Willi Geistanger (Grüne) wollte wissen, warum für die 15 geplanten Wohneinheiten keine Einheimischen-Bindung vereinbart wurde. Bürgermeister Thomas Kamm verwies dazu auf die Aussage der Antragsteller, nach der die geplanten Wohneinheiten als Mietwohnungen ausgeführt und im Besitz des Grundstückseigentümers bleiben werden.

Einvernehmlich konnte der Gemeinderat daraufhin die dritte Änderung des Bebauungsplans „Gerhardsreit“ im beschleunigten Verfahren beschließen. Mit 21 zu null Stimmen wurde der Entwurf in der Fassung vom Montag, 10. November gebilligt und für die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben.

Außerdem lehnte der Gemeinderat eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Doppelhaushälften an der Lohfeldstraße in Traundorf einstimmig ab. Das Grundstück im Geltungsbereich der „Ortsteil-Satzung Traundorf“, das im festgesetzten Überschwemmungsgebiet HQ100 liegt, soll laut den Planungen mit zwei Doppelhaushälften von 14 Meter mal elf Meter mit je einem überdachten und einem offenen Stellplatz bebaut werden.

Die Bebauung soll mit Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss und einem Satteldach ausgeführt werden. Der Baukörper ist dabei traufständig zur Lohfeldstraße vorgesehen. Bauausschuss und Gemeinderat waren sich einig, dass eine Ausführung mit Giebelständigkeit zur Straße sich besser ins Ortsbild einfügen würde, alle Nachbargebäude sind in dieser Weise ausgerichtet. Problematisch sah das Gremium zudem die Errichtung im Überschwemmungsgebiet, die in solchen festgesetzten Gebieten nach §78 Abs. 4 Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich untersagt ist. Eine erste Einschätzung der Wasserrechtsbehörde ergab ebenfalls eine kritische Einschätzung und die Empfehlung, das laufende wasserrechtliche Verfahren abzuwarten.

Wie Bürgermeister Kamm dazu ergänzte, verzögert sich der seit Jahren geplante Hochwasserschutz Traundorf wegen der HQ100-Berechnung des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) auch weiterhin. Nach einer Umsetzung der Planungen würde das Grundstück dann vermutlich außerhalb des Überschwemmungsgebietes liegen. Gemeinderat Dr. Jürgen Leikert (CSU) fragte nach, wie lange denn das Verfahren noch dauern würde.

Der Bürgermeister konnte darauf keine Antwort geben, da vom WWA bisher noch keine Aussagen bei der Gemeinde vorliegen würden. Einstimmig schloss sich der Gemeinderat daraufhin dem Vorschlag des Bauausschusses an und verweigerte dem Vorhaben das gemeindliche Einvernehmen. Franz Krammer

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