Grabenstätt fordert strengste Kriterien

von Redaktion

Gemeinderäte debattieren über Wasserrechtsantrag von Adelholzener Alpenquellen

Grabenstätt – In der jüngsten Gemeinderatssitzung ist der Wasserrechtsantrag der „Adelholzener Alpenquellen GmbH“ für das Zutagefördern von Grundwasser aus verschiedenen Brunnen auf den Gemeindegebieten Bergen und Staudach-Egerndach behandelt worden, an die die Gemeinde Grabenstätt angrenzt. Adelholzener Alpenquellen hat für den Weiterbetrieb der Brunnen A1 bis A5 und den neuen Brunnen A6 eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Artikel 15 BayWG und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach UVP-Gesetz beantragt. Dazu ist ein förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung eingeleitet worden. Vom Vorhaben direkt oder indirekt betroffen sind die Gemeinden Bergen, Staudach-Egerndach, Grabenstätt und die im Neubildungsgebiet liegenden Gemeinden Siegsdorf und Ruhpolding.

Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG) betonte, dass nach der Bekanntmachung und Auslegung bei der Gemeinde keine Einwendungen von Personen oder Vereinigungen eingegangen seien. Da der Erläuterungsbericht für den Wasserrechtsantrag über 300 Seiten und mehr als 100 Anlagen umfasse, könne die Gemeindeverwaltung nicht beurteilen, welche Auswirkungen die Grundwassergewinnung im dortigen Umgriff auf den angrenzenden Gemeindebereich haben könnte. Die Überprüfung durch ein externes Büro halte man in Bezug auf den eigenen überschaubaren Bereich für „unverhältnismäßig“, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer. Die Verwaltung schlage deshalb vor, das Landratsamt Traunstein darauf hinzuweisen, dass eine Erlaubnis für eine langfristige Grundwasserentnahme aufgrund der sensiblen geologischen Verhältnisse „nur nach strengsten Kriterien“ erteilt werden dürfe und nur unter Einhaltung entsprechender Auflagevorbehalte.

„Unter Beachtung dieser Grundsätze werden wir keine Einwendungen gegen das beabsichtigte Zutagefördern von Grundwasser für die Mineralwasserherstellung erheben“, versicherte Wirnshofer.

Bereits im November 2023 ist im Gemeinderat im Zuge der beantragten Erkundungsbohrungen beziehungsweise Grundwassermessstellen die Thematik behandelt worden. Die Räte nahmen damals zur Kenntnis, dass mit den beantragten Bohrungen und deren Ausbau zu Grundwassermessstellen wichtige Erkenntnisse zur Geologie und Hydrogeologie des Gewinnungs- und Neubildungsgebietes gewonnen werden sollen. Zum vorgeschlagenen Untersuchungsumfang gehörte auch der Bohrpunkt GWM 12 mit der Flurnummer 2328 der Gemarkung Grabenstätt. Es wurde damals für das weitere Verfahren für erforderlich erachtet, dass das bestehende Messnetz zur Überwachung der bestehenden und neu zu beantragenden Grundwasserförderung um weitere Grundwassermessstellen erweitert wird. Schon damals ist die Gemeinde Grabenstätt davon ausgegangen, dass sich von den geplanten Aufschlüssen keine nachteiligen Auswirkungen auf die bestehenden Grundwasserstände beziehungsweise auf eventuell bestehende Quellen im Grundwassereinzugsbereich ergeben sollten und dürften. mmü

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