Chieming – In der jüngsten Gemeinderatssitzung gab Verwaltungsrat Ewald Mayer zwei in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt. Das Gremium wurde über den Kaufvertrag zur Veräußerung des Grundstücks Forstweg 8a in Hart durch Notar Timm Jenewein in Traunstein informiert und genehmigte diesen.
Des Weiteren erhielt der Gemeinderat Kenntnis über den Förderantrag für die Erstellung eines integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepts für den Krebsbach als Gewässer III. Ordnung. Bürgermeister Reichelt wurde beauftragt, einen Förderantrag zu stellen. Der Untersuchungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom Oktober. „Im Haushaltsplan sind entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 Euro einzustellen“, sagte Ewald Mayer.
Dem Bauantrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Dorfstraße 11c im Ortsteil Stöttham wurde einvernehmlich zugestimmt. Das Bauvorhaben hat eine Grundfläche von 99 Quadratmetern, die seitliche Wandhöhe beträgt 6,13 Meter und das Satteldach eine Neigung von 24 Grad. Die Dachterrasse misst 28,20 Quadratmeter. Da sich das Bauvorhaben im Bereich einer bestehenden Wasserleitung befindet, wurde bereits eine Sondervereinbarung zur Verlegung der Leitung mit dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Harter Gruppe geschlossen, informierte Bürgermeister Reichelt.
Auch dem Bauantrag auf Nutzungsänderung des Gasthauses Seehäusl auf dem Grundstück Beim Seehäusl 1 in Stöttham erteilte das Gremium einvernehmlich Zustimmung. Der Bauherr beabsichtigt, auf dem bestehenden Grundstück mehrere bauliche Maßnahmen durchzuführen, so Bürgermeister Reichelt. „Auf der Westseite des Gebäudes soll ein Anbau entstehen, der Lager- und Kühlraum umfasst. Darüber hinaus ist vorgesehen, die bestehende Garage in Kühlräume umzunutzen. Auf der Ostseite ist die Errichtung einer Außentreppe mit einer Breite von einem Meter vorgesehen, die als neuer Zugang zur Pächterwohnung im ersten Obergeschoss dient. Im ersten Obergeschoss soll zusätzlich zur bestehenden Wohnung eine weitere Wohnung entstehen. Der ehemalige Kiosk soll zukünftig als Toilettenhaus genutzt werden. Das Vorhaben ist als sonstiges Außenbereichsvorhaben im Sinne des Baugesetzbuches zulässig, sofern sichergestellt ist, dass die geplanten Wohnungen dem Betrieb des Campingplatzes beziehungsweise der Gastronomie dienen und damit öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden“, so Reichelt. zaa