Ladenschlussgesetz

Reit im Winkl legt Sonntagsöffnung fest

von Redaktion

Reit im Winkl – Der Gemeinderat hat beschlossen, dass bestimmte Läden im Jahr 2026 an ausgewählten Sonn- und Feiertagen von 11 bis 18 Uhr öffnen dürfen. Grundlage ist eine neue Verordnung, die sich am Bayerischen Ladenschlussgesetz orientiert. Laut Bürgermeister Matthias Schlechter hat sich die Rechtslage geändert, weshalb nun ein eigenes Landesgesetz gilt. Erlaubt ist der Verkauf tourismusrelevanter Waren wie Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr, Zeitungen oder Sportzubehör. Mit der Maßnahme will die Gemeinde auf das erwartete hohe Besucheraufkommen reagieren. sh

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