Unterwössen – Der Rat beschloss in seiner jüngsten Sitzung des Jahres einstimmig zwei Verordnungen zum Sonntagsverkauf für das Jahr 2026. Verwaltungsleiter Thomas Müllinger führte in die Themen ein, da Bayern das Bundesgesetz über den Ladenschluss von 1956 durch ein eigenes Bayerisches Ladenschlussgesetz ersetzt hat.
Die erste Verordnung regelt den Sonntagsverkauf. Verkaufsstellen im Ortszentrum dürfen 2026 an bestimmten Sonn- und Feiertagen Tourismusbedarf verkaufen. Dazu zählen Lebens- und Genussmittel zum sofortigen Verzehr, Schnittblumen, Zeitungen, Zeitschriften, Devotionalien, Bade- und Sportzubehör sowie Andenken geringen Wertes und regionaltypische Waren. Die Geschäfte dürfen zwischen 10 und 20 Uhr für bis zu acht zusammenhängende Stunden öffnen. Nicht freigegeben bleiben Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag sowie der erste und zweite Weihnachtsfeiertag. Die zweite Verordnung betrifft zwei Anlässe. Am Sonntag, 18. Oktober, findet der Unterwössner Kirta-Markt statt. Am Sonntag, 22. November, lädt der Wössner Advent des Wirtschaftsverbandes ein. An beiden Tagen dürfen Verkaufsstellen von 11 bis 16 Uhr öffnen.