Grabenstätts Fernwärme spart 3.500 Euro

von Redaktion

Gemeinderäte passen Satzung an neue Regeln des Bayerischen Landtags an

Grabenstätt – Im November vergangenen Jahres hat der Bayerische Landtag wichtige Änderungen für kommunale Unternehmen im Freistaat beschlossen. Demnach werden die Anforderungen an die Berichterstattung und Prüfung der Jahresabschlüsse weitgehend an die Vorschriften angeglichen, die für privat getragene Unternehmen gelten. Laut Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (BG) sehe das sogenannte „Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ für Kommunalunternehmen und Unternehmen in Privatrechtsform vor, „dass der Jahresabschluss sowie der Lagebericht nicht mehr wie bisher verpflichtend nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen sind, sondern sich nach den allgemeinen Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches richten“.

Bisher steht in der Unternehmenssatzung des gemeindeeigenen Kommunalunternehmens „Fernwärmeversorgung Grabenstätt-Süd“ unter dem Paragrafen zehn, dass der Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und demnach auch durch einen Abschlussprüfer zu prüfen sei. Auch weil diese Wirtschaftsprüfung der Gemeinde jährlich rund 3.500 Euro koste, wolle man nun den genannten Paragrafen nach den neuen gesetzlichen Möglichkeiten neu fassen, so Bürgermeister Wirnshofer. Ihm zufolge könne man sich mit dieser Satzungsanpassung nicht nur Geld sparen, sondern auch den Arbeitsaufwand geringer halten.

Die Gemeinderäte stimmten dem Beschlussvorschlag einstimmig zu. Die Fernwärme Grabenstätt-Süd wurde 2012 mit einem Hackschnitzel-Heizwerk in Betrieb genommen. Anfänglich wurden 27 Gebäude mit Fernwärme versorgt, aktuell sind es 47. mm

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