Siegsdorf sagt Ja zu Adelholzener Wasser

von Redaktion

Gemeinderäte betonen Wichtigkeit der Umweltprüfung – Einspruchsfrist der Bürger läuft bis zum Jahresende

Siegsdorf Der Gemeinderat Siegsdorf hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Grundwasserentnahme der „Adelholzener Alpenquellen GmbH“ aus den Brunnen A1 bis A6 geäußert. Die Gemeinde wurde zur Abgabe einer Stellungnahme bezüglich des Antrags auf wasserrechtliche Erlaubnis für die Förderung von Grundwasser aufgefordert.

Bürgermeister Thomas Kamm erklärte, dass im Vorfeld der Beratungen die Frage, warum in der Bekanntmachung nicht von „Tiefengrundwasser“ die Rede ist, in Absprache mit dem Sachgebiet Wasserrecht und Bodenschutz des Landratsamtes Traunstein geklärt werden konnte. Ein Auszug aus der Antwort des Landratsamtes besagt, dass bei der Erlaubnispflicht nicht zwischen oberflächennahem und tieferem Grundwasser differenziert wird. Eine Einordnung als „Tiefengrundwasser“ sei jedoch für die weitere wasserwirtschaftliche Bewertung von Bedeutung, da das Merkblatt Nr. 1.4/6 des Bayerischen Landesamtes für Umwelt fachliche Vorgaben zur Bewirtschaftung zum Schutz langsam regenerierender Grundwassersysteme macht. Diese Bewirtschaftungsgrundsätze sind dann in die Entscheidung über die wasserrechtliche Erlaubnis einzubeziehen. Da eine Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt ist, wurde in das Untersuchungsgebiet bezüglich Umweltauswirkungen nicht nur das Gewinnungsgebiet, sondern auch das Neubildungsgebiet einbezogen.

Dieses Neubildungsgebiet umfasst den Bereich, wo Grundwasser durch Niederschläge gebildet wird, das über Klüfte langsam versickert und dann in das Gewinnungsgebiet im Bergener Moos strömt. Für die Grundwasserbilanz ist diese Gesamtbetrachtung relevant und im Übrigen für alle gestattungspflichtigen Grundwasserentnahmen vorgesehen – unabhängig vom genutzten Grundwasserstockwerk.

Vor diesem Hintergrund hatte die Verwaltung für die Beratungen eine Stellungnahme ohne grundsätzliche Einwände oder Anregungen vorbereitet, darin aber die Wichtigkeit einer Umweltprüfung betont. „Einwendungen oder Stellungnahmen von privaten Bürgern aus der Gemeinde Siegsdorf können noch bis Jahresende bei der Gemeinde abgegeben werden“, betonte Kamm zudem, „sie werden dann von der Gemeindeverwaltung gesammelt an das Landratsamt übergeben“. Die Frist für Einwendungen oder Stellungnahmen von privaten Bürgern endet am Mittwoch, 31. Dezember.

Gemeinderätin Marlis Neuhierl-Huber (Grüne) wollte der Stellungnahme nicht zustimmen, da sie das von der Gemeinde Bergen in Auftrag gegebene Gutachten abwarten möchte, um sich eine endgültige Meinung zu bilden. Mit 20:1 Stimmen stimmte der Gemeinderat daraufhin der Stellungnahme der Gemeinde Siegsdorf zu, die wie folgt lautet: „Vonseiten der Gemeinde Siegsdorf werden grundsätzlich keine Bedenken oder Anregungen hinsichtlich des o. g. Wasserrechtsverfahrens vorgebracht. Die Gemeinde Siegsdorf wurde als Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert, da sie in die Randbereiche des untersuchten Grundwasser-Neubildungsgebietes fällt. Wir bedanken uns für den konstruktiven Austausch im Vorfeld unserer Stellungnahme zur Berücksichtigung der Grundwasser-Neubildung unter Entnahme von Tiefen-Grundwasser im Verfahren. Vor diesem Hintergrund möchten wir die Wichtigkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung und die damit verbundene Untersuchung der Verträglichkeit der Entnahme auch für die Grundwasser-Neubildungsgebiete betonen.“Franz Krammer

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