Trinkwasser bleibt in kommunaler Hand

von Redaktion

Klares Votum gegen geplante Wassergesetz-Novelle in Bayern

Bernau – Mit großer Mehrheit hat der Gemeinderat Bernau einen Dringlichkeitsantrag der Grünen-Fraktion zum Schutz der öffentlichen Wasserversorgung unterstützt. Antragsteller Josef Genghammer (Grüne) fehlte ausgerechnet in der Sitzung, in der sein Antrag angenommen wurde. In dem Antrag hieß es, die geplanten Änderungen im bayerischen Wassergesetz gefährdeten die öffentliche Wasserversorgung.

Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber (CSU) fasste den Antrag zusammen. Dieser besagte, der Gemeinderat Bernau stelle sich klar gegen die in der Begründung der Novelle zum bayerischen Wassergesetz formulierte Änderung des Begriffs der öffentlichen Wasserversorgung. Demnach solle die unternehmerische Betätigung privatwirtschaftlicher Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht – beispielsweise bei der Zurverfügungstellung von Flaschenwasser im Krisenfall – als Teil der öffentlichen Trinkwasserversorgung gelten.

Biebl-Daiber zitierte weiter aus dem Antrag: „Der Gemeinderat Bernau stellt fest: Die öffentliche (Trink-) Wasserversorgung als leitungsgebundene, dauerhaft gesicherte und zuverlässige Versorgung der Bevölkerung mit Wasser in Trinkwasserqualität ist und bleibt eine Aufgabe der kommunalen Wasserversorger. Sie stellt eine zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge gemäß Arikel 83 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung dar und darf nicht verwässert oder privatisierungsanfällig gemacht werden. Der Gemeinderat Bernau fordert die Bayerische Staatsregierung auf, die geplante Änderung im bayerischen Wassergesetz zurückzunehmen und die kommunale öffentliche Wasserversorgung unverändert zu schützen. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Beschluss an die Staatsregierung, die zuständigen Landtagsausschüsse sowie den Städtetag und Gemeindetag zu übermitteln.“

Die Bürgermeisterin merkte an, dass der Antrag grundsätzlich stimme. Sie fragte jedoch: „Aber werden wir als kleines Rädchen viel bewirken können?“ Dr. Andreas Lang-Ostler (BL) sagte, der Gemeinderat werde dagegen klagen, zumal das Gesetz just am Tag der Gemeinderatssitzung beschlossen worden sei. Jakob Müller (CSU) und Sascha Klein (WMG) fragten sich daraufhin, ob dies dann noch Sinn ergäbe. Peter Pertl (CSU) meinte, er befürchte eine Konkurrenz zwischen privaten und kommunalen Wasserversorgern.

Mit 16 zu zwei Stimmen nahm der Gemeinderat schließlich den Dringlichkeitsantrag der Grünen an. elk

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