VG Breitbrunn beschließt mehr Geld für Integrationskinder

von Redaktion

Kinderhaus St. Johannes Gstadt erhält Zuschlag – auch für 2026

Gstadt – Die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Breitbrunn haben dem Antrag des Kinderhauses St. Johannes in Gstadt einstimmig zugestimmt, den Gewichtungsfaktor von 4,5 plus x für das Kalenderjahr 2025 für die Integrationskinder in der Kindertageseinrichtung zu erhöhen. VG-Vorsitzender Anton Baumeister hatte zuvor informiert, dass das Kinderhaus St. Johannes Gstadt eine integrative Kindertageseinrichtung ist.

Das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) sieht für derartige Einrichtungen die Möglichkeit vor, den vorgegebenen Gewichtungsfaktor von 4,5 bei der Betriebskostenförderung für behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder individuell zu erhöhen.

Maßgeblich für diesen x-Zuschlag sind die vom Bezirk Oberbayern errechneten und für die einzelnen Kinder genehmigten Personalkosten der Zusatzfachkräfte im Verhältnis zu den Buchungszeitfaktoren. Die Inanspruchnahme der Zusatzkraftstunden ist ab drei vergebenen Plätzen möglich.

VG-Vorsitzender Anton Baumgartner sagte, dass derzeit und wohl auch im kommenden Kalenderjahr vier integrative Kinder die Einrichtung besuchen.

Schon in den vergangenen Jahren wurde über das Verfahren ein x-Zuschlag beantragt und für das jeweilige Jahr bewilligt, erinnerte VG-Vorsitzender Baumgartner das Gremium. Ohne weitere Nachfragen beschlossen die VG-Mitglieder einstimmig, dem Antrag auf Erhöhung des Gewichtungsfaktors für die Integrationskinder in der Kindertageseinrichtung St. Johannes Gstadt auch für das Kalenderjahr 2026 wieder zuzustimmen. Das Verfahren sieht vor, dass jährlich ein Erhöhungsantrag vorzulegen ist. elk

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