Reit im Winkl – Über verschiedene Anträge auf Nutzungsänderungen in privaten Gebäuden hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung entschieden. Zudem stand die Bedarfsanmeldung für das Jahr 2026 im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms auf der Tagesordnung.
Wohnnutzung
unzulässig
Von den Eigentümern eines Anwesens an der Weitseestraße in der Dorfmitte lag ein Antrag auf Teilung des Anwesens nach dem Wohnungseigentumsgesetz in drei Teile vor. Geplant waren im Erdgeschoss ein Ladengeschäft sowie im ersten Obergeschoss und im Dachgeschoss jeweils eine Wohneinheit.
Zur Absicherung der Nutzungen hatten die Eigentümer im Vorfeld eine Dienstbarkeit unterzeichnet, wonach zugunsten der Gemeinde eine Nutzungsbeschränkung in der Weise eingetragen wird, dass im Erdgeschoss nur Einzelhandelsbetriebe zulässig sind und eine Wohnnutzung ebenso wie eine Ferienwohnung ausdrücklich nicht zulässig sind.
Der Gemeinderat stellte in seinem einstimmigen Beschluss das Einvernehmen zur Begründung von drei Wohnungs- und Teileigentumen in dem Anwesen nach Vorliegen der Dienstbarkeit zur Absicherung der Nutzungen her. Demnach lassen die Eigentümer zugunsten der Gemeinde eine Nutzungsbeschränkung dahingehend eintragen, dass im Erdgeschoss nur Einzelhandelsbetriebe zulässig sind und eine Wohnnutzung ebenso wie eine Ferienwohnung ausdrücklich ausgeschlossen sind. Im Obergeschoss und im Dachgeschoss wird die Schaffung von Wohnraum für jeweils eine einheimische Familie ermöglicht beziehungsweise erhalten.
Weiterhin lag ein Antrag auf Nutzungsänderung in zwei Ferienwohnungen sowie Abriss und Erneuerung eines bestehenden Holzschuppens bei einem Anwesen in Seegatterl vor. Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU) erläuterte, dass der Antrag auf Nutzungsänderung dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats widerspreche, Ferienwohnungen lediglich in Verbindung mit einem Hauptwohnsitz zuzulassen. Aus diesem Grund verweigerte der Gemeinderat dem Antrag auf Nutzungsänderung einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Für den Bauantrag hinsichtlich Abrisses und Erneuerung des Holzschuppens erteilte der Gemeinderat bei zwei Gegenstimmen dieses Einvernehmen unter der Auflage, dass ein Fenster in Brüstungshöhe statt eines beantragten bodentiefen Fensters eingebaut wird.
Einstimmig das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde einem Antrag auf Nutzungsänderung in ein Lokal im Erdgeschoss eines Anwesens am Kirchplatz. Eine Genehmigung lag bereits seit vielen Jahren vor, laut Landratsamt hatten sich jedoch Grundrissänderungen ergeben, weshalb der Antrag auf Nutzungsänderung notwendig war.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um die Bedarfsanmeldung für das Jahr 2026 im Rahmen des bayerischen Städtebauförderungsprogramms. Bürgermeister Matthias Schlechter unterrichtete darüber, dass die Gemeinde wie bereits in den beiden Vorjahren gehalten sei, einen Maßnahmenplan einzureichen und die Mittel anzumelden. Bereits bewilligte Leistungen der Städtebauförderung, wie der Bauabschnitt eins des Rathausplatzes, bräuchten nicht mehr gesondert beantragt werden.
Städtebauliche
Beratung notwendig
Neben der Großmaßnahme Rathausplatz erwartet die Gemeinde für das Jahr 2026 weitere Anträge der Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet „Ortskern Reit im Winkl“ im Rahmen des kommunalen Förderprogramms. Dazu sei die städtebauliche Beratung durch ein Fachbüro notwendig.
Dafür hatte die Gemeinde fristwahrend bis zum 1. Dezember den Bedarf an die Regierung mit 5.000 Euro für die Beratungsleistungen und mit 50.000 Euro für konkrete Einzelmaßnahmen angemeldet. Im Rat bestand laut einstimmigem Beschluss Einverständnis mit dieser Bedarfsanmeldung für das Jahr 2026.