Breitbrunn – Der Rat von Breitbrunn hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig einen neuen Bebauungsplan für den Bereich „Urfahrner Weg“ genehmigt. Der alte Bebauungsplan für das südlichste Ende des Gemeindegebiets datiert noch aus den 70er-Jahren, und die Änderung des Bebauungsplanes hatte das Gremium mehrfach beschäftigt. In der jüngsten Sitzung standen die Stellungnahmen aus der zweiten Auslegung im Fokus.
Bauamtsleiter Hans-Joachim Kaiser fasste die Einwände zusammen. Er berichtete, dass sich die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rosenheim und auch die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde nicht mehr geäußert hätten. Es sei also von „einer ausreichenden Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Belange und einer entsprechenden Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung“ auszugehen. Das nahm das Gremium einstimmig zur Kenntnis.
Ebenso einstimmig erfolgte die Zustimmung zu Anmerkungen des Sachgebiets Bauleitplanung im Landratsamt. Demnach soll weiterhin im Bebauungsplan die Anzahl an Ferienwohnungen sowie deren Unterordnung gegenüber der Hauptnutzung festgesetzt und auch im Hinblick auf die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes beibehalten werden. Gleiches gilt für die Kennzeichnung, dass Ferienwohnungen in allgemeinen Wohngebieten in der Regel zu den nicht störenden Gewerbebetrieben zählen. Beibehalten werden auch die städtebaulich geplante Funktion der Grünfläche als Parkfläche sowie die zeichnerisch-hinweisliche Darstellung der gemeindlichen Schmutz- und Regenwasserkanäle. Der Beschlussvorschlag für die Satzung wurde mit 13:0 Stimmen des Rates angenommen. elk