Wider die Fehlerwahrscheinlichkeit

von Redaktion

Breitbrunn stimmt Einrichtung eines „Tax-Compliance-Management-Systems“ zu

Breitbrunn – Mit einem vertrackten Sachverhalt bekamen es die Mitglieder der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Breitbrunn zu tun, als Geschäftsleiter Thomas Wagner die „Tax Compliance“-Richtlinie erläuterte.

Veränderte
Rahmenbedingungen

Da das Steuerrecht sehr komplex ist, will die Verwaltungsgemeinschaft ein „Tax-Compliance-Management-System“ (TCMS) einführen. Konkret soll ein System implementiert und gepflegt werden, das die steuerliche Rechtsbefolgung im Interesse der VG und ihrer Mitarbeiter sicherstellt. Einige steuerrechtliche Rahmenbedingungen hätten sich nämlich geändert, auch habe nach Abschaffung der sogenannten Teilselbstanzeige die Weiterleitung von Steuererklärungsberichtigungen zur strafrechtlichen Würdigung an die Straf- und Bußgeldstelle beziehungsweise die Staatsanwaltschaft beobachtbar zugenommen. Was wiederum für die steuerpflichtige Kommune sowohl erhebliche finanzielle als auch reputative und strafrechtliche Risiken zur Folge habe.

Wagner prophezeite: „Insbesondere die neuen Grundsätze der Besteuerung der öffentlichen Hand (Paragraf 2b UStG) lassen die Fehlerwahrscheinlichkeit aufgrund der erheblichen Ausweitung der steuerbaren und steuerpflichtigen Leistungen zukünftig deutlich ansteigen.“ Das bedeute für die Verwaltungsgemeinschaft, dass sie sich personell, organisatorisch und technisch vorbereiten müsse, um den dann geltenden Anforderungen des Steuerrechts gerecht zu werden. Wagner zitierte aus dem Anwendungserlass zu Paragraf 153 AO, der sich mit Haftungsfragen und dem Steuerstrafrecht befasst: „Hat der Steuerpflichtige ein innerbetriebliches Kontrollsystem eingerichtet, das der Erfüllung der steuerlichen Pflichten dient, kann dies als Indiz für eine größtmögliche Sorgfalt und strukturelle Abarbeitung von Steuerfällen insgesamt gewertet werden.“

Deshalb soll nun schrittweise das TCMS in die tägliche Arbeit der Verwaltungsgemeinschaft einfließen. Das können beispielsweise Schulungen in den dezentralen und auch den zentralen Bereichen sein oder die Schaffung klarer Verantwortlichkeiten bei steuerrechtlichen Fragen in den Fachbereichen. Es handle sich letztlich um die Abarbeitung organisatorischer Erfordernisse und deren Dokumentation.

Die Verwaltung schlage deshalb vor, sämtliche Voraussetzungen zur Umsetzung eines „Tax-Compliance-Management-Systems“ zu schaffen und durchzuführen.

Einstimmiges
Ratsvotum

Die Mitglieder der VG stimmten einstimmig und ohne weitere Nachfragen der TCMS-Richtlinie zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das TCMS nun entsprechend umzusetzen.

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