Grabenstätt ebnet Weg für erweitertes Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel

von Redaktion

Vier weitere Kommunen treten dem Verbund bei – Einlage beträgt 40.000 Euro

Grabenstätt – In seiner ersten Sitzung 2026 hat der Grabenstätter Gemeinderat geschlossen den Entwurf der Neufassung der Unternehmenssatzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen (gKU) „Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel“ (RCR) abgesegnet.

Das Regionalwerk wurde 2020 von insgesamt 16 Kommunen aus den vier Landkreisen Altötting, Berchtesgadener Land, Rosenheim und Traunstein gegründet und nahm seine Tätigkeit 2021 auf. Vom Verwaltungsrat des gKU wurde 2021 eine weitere befristete Beitrittsmöglichkeit zu den Gründungskonditionen des Unternehmens bis Ende Juli 2022 beschlossen. In der Folge nahm das Regionalwerk Chiemgau-Rupertiwinkel weitere 15 Kommunen auf, darunter auch die Gemeinde Grabenstätt. „Damals wurde von uns eine Stamm – beziehungsweise Kapitaleinlage in Höhe von insgesamt 30.000 Euro geleistet“, so Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (Bürgergruppe) in der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Wie der Rathauschef weiter ausführte, soll nun nach entsprechenden Beschlüssen der beitrittswilligen Gemeinden Eiselfing, Höslwang, Riedering und Wonneberg, die dem RCR vorlägen, eine weitere Erweiterungsrunde in Betracht gezogen werden. Eine Aufnahme der vier vorgenannten Gemeinden werde aufgrund ihrer geografischen Lage als sinnvoll erachtet, aber auch deswegen, weil dort Projekte geplant seien, „die im Aufgabenspektrum des RCR liegen“, erläuterte der Rathauschef. Voraussetzung für die Beitritte sei jeweils die Leistung einer Stammeinlage in Höhe von 40.000 Euro.

Der Beirat des gKU empfahl nach genauer Prüfung des Sachverhalts den RCR-Mitgliedsgemeinden die Aufnahme der vier Kommunen aus den Landkreisen Rosenheim und Traunstein und bat darum, der entsprechend überarbeiteten Unternehmenssatzung zuzustimmen. Der Rat kam dieser Empfehlung nun einstimmig nach und ermächtigte den Bürgermeister zugleich, die Unternehmenssatzung zu unterzeichnen sowie alle zweckdienlichen und erforderlichen Maßnahmen und Erklärungen abzugeben. mm

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