Reit im Winkl – Um einen geplanten Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück der zwei ehemaligen Polizeigebäude ging es in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats. Auf der Tagesordnung standen zudem ein Antrag auf Abbruch eines Wohnhauses in Entfelden und die Errichtung von drei Häusern an dieser Stelle, zwei Anträge auf Nutzungsänderungen und ein Tekturantrag für das Gasthaus Seegatterlalm.
Die Polizeistation Reit im Winkl ist seit September 2022 geschlossen. Jetzt lag dem Gemeinderat ein Antrag auf Vorbescheid der Immobilien Freistaat Bayern auf Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück an der Dorfstraße vor, auf dem sich die beiden ehemaligen Polizeigebäude befinden.
Zwei Häuser
statt Polizeistation
Die Maße der geplanten Gebäude liegen bei 11,25 mal 14,75 Metern und die seitliche Wandhöhe bei 9,90 Metern. In der Umgebung befänden sich bereits Gebäude in dieser Größe. Daher sei das Vorhaben grundsätzlich der Größe nach planungsrechtlich zulässig, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU). Auch der Nutzungsart nach würde sich Wohnen grundsätzlich in die Umgebungsbebauung einfügen.
Aus der vom Antragsteller vorliegenden Anfrage sei aber erkennbar, dass pro Anwesen bis zu acht Wohneinheiten geplant seien. Dies widerspreche den Festsetzungen der Fremdenverkehrssatzung, wonach lediglich drei Wohneinheiten pro Anwesen zulässig seien.
Die Durchführung des geplanten Vorhabens wäre nur über eine Bauleitplanung möglich, führte Bürgermeister Schlechter weiter aus. Den vorliegenden Antrag auf Vorbescheid lehnte der Gemeinderat daher einstimmig ab.
In einem weiteren Antrag auf Vorbescheid ging es um den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses am Haselnußweg in Entfelden und Neubau von zwei Wohnhäusern mit Erstwohnsitznutzung auf diesem Grundstück und einem weiteren Haus zur touristischen Nutzung auf dem Grundstück daneben. Ein entsprechender Antrag war bereits im Mai letzten Jahres behandelt und abgelehnt worden. Der Gemeinderat hatte dabei für das Haus zur touristischen Nutzung sein Einvernehmen verweigert, da keine Ferienhäuser mehr zugelassen werden sollen.
Der Planer hatte zwischenzeitlich einen Besprechungstermin im Landratsamt und die dabei besprochenen Punkte in die neue Planung eingearbeitet. Bürgermeister Matthias Schlechter teilte jetzt in der Sitzung mit, dass die Planung nun nach Ansicht des Landratsamtes genehmigungsfähig sei und dieses bereits eine Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei Ablehnung durch den Gemeinderat angekündigt habe. Dies wurde von Gerhard Grünbacher (Freie Wähler) scharf kritisiert, und er fand dabei die Unterstützung von weiteren Räten. Für die Gemeinde bestehe aber die Möglichkeit, die Zurückstellung des Baugesuchs zu beschließen und die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzunehmen, schlug Bürgermeister Matthias vor. Der Gemeinderat ging darauf ein und verweigerte dem Antrag auf Vorbescheid einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Ebenso einstimmig beschloss er, für die beiden Grundstücke einen Bebauungsplan mit dem städtebaulichen Ziel des Geschosswohnungsbaus mit bezahlbaren Mieten für Mitarbeiter örtlicher Betriebe aufzustellen und das Baugesuch aus diesem Grund gemäß Baugesetzbuch zurückzustellen.
Weiter ging es um einen Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohnung in einer ehemaligen Gaststätte an der Straße Am Waldbahnhof in Nutzung Wohnen für touristische Zwecke. Ein Nutzungskonzept sei vorgelegt worden, sagte Bürgermeister Schlechter. Der notwendige Vermittlungsvertrag liege noch nicht vor. Der Rat verweigerte dem Antrag aber einstimmig das Einvernehmen und fügte dem Beschluss an, dass die Umsetzung des vorgelegten Nutzungskonzepts, das als Teil der Baugenehmigung aufzunehmen sei, unrealistisch sei.
Anders lag der Fall bei einem weiter vorliegenden Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohneinheit in einem Appartement ebenfalls am Waldbahnhof in eine Ferienwohnung. Nach Angaben der Eigentümer wurde die Wohnung bereits von den Voreigentümern touristisch genutzt, eine baurechtliche Umnutzung hatte aber nie stattgefunden. Der Gemeinderat erteilte für den Antrag bei vier Gegenstimmen das gemeindliche Einvernehmen. Das Nutzungskonzept ist als Teil der Baugenehmigung mit aufzunehmen.
Außenanlagen
für den Gasthof
Einhellig zugestimmt wurde einem Tekturantrag zur Errichtung des Gasthofs Seegatterlalm. An diesem dürfen daher die derzeit offenen Stellplätze auf der südöstlichen Seite unterhalb der Terrasse in zwei abschließbare Außenlager umgebaut werden. Die dadurch wegfallenden vier Stellplätze werden unterhalb der Terrasse im Nordwesten verschoben.