Grabenstätt – In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat die modifizierten Vergabekriterien für das gemeindliche Familienansiedlungsmodell beraten und einstimmig verabschiedet. Im Baugebiet „Tüttenseestraße“ am südöstlichen Ortsrand von Grabenstätt, wo im gemeindlichen Bereich 13 Einzelparzellen, vier Doppelhäuser, fünf Einfamilienhäuser sowie zwei Reihenhäuser mit einem Vier- und einem Drei-Spänner geplant sind, steht die Ausschreibung der Grundstücke bevor.
Einkommensgrenze
wird erhöht
Bürgermeister Gerhard Wirnshofer (Bürgergruppe) berichtete vor der Abstimmung, dass die Einkommensgrenze bei Paaren beziehungsweise Familien bislang 96.000 Euro und bei Alleinstehenden die Hälfte dieses Betrages betragen habe. Da nach dem EU-Leitlinienkompromiss auf den Einkommensdurchschnitt einer steuerpflichtigen Person innerhalb der Gemeinde abzustellen sei, „ist für die Gemeinde Grabenstätt eine Einkommensgrenze von 56.000 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 112.000 Euro bei Paaren ermittelt worden“, so Wirnshofer. Grundlage sei dabei der Gesamtbetrag der Einkünfte im steuerrechtlichen Sinn. „Wir geben damit mehr Familien die Chance auf ein Grundstück, wenn wir die Einkommensgrenze leitlinienkonform anpassen“, erläuterte der gemeindliche Geschäftsleiter Peter Lex. Die Einkommensgrenzen erhöhen sich zudem um mögliche Kinderfreibeträge. Auch die Vermögensobergrenze von Grundstücksinteressenten soll erhöht werden.
Während Bewerber bislang die Vermögensobergrenze von 195.000 Euro nicht überschreiten durften, schlug die Verwaltung dem Gemeinderat vor, die Vermögensobergrenze auf 220.000 Euro zu erhöhen und die errechnete Vermögensobergrenze von 242.000 Euro nicht komplett auszuschöpfen, um keinen Anfechtungsgrund zu riskieren. Auch dieser Empfehlung kamen die Räte im Beschluss einstimmig nach. In der Beschlussfassung hieß es zudem, dass von einer grundstücksbezogenen Vermögensobergrenze künftig Abstand genommen werden sollte, da zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vorhergesehen werden könne, ob der Bewerber tatsächlich auch den Zuschlag für das bevorzugte Grundstück erhalte.
Josef Austermayer (FW) hätte es gerne gesehen, wenn man im Beschlussvorschlag ganz auf eine Vermögensobergrenze verzichtet hätte, „um mehr Leuten die Möglichkeit zu geben, einen Antrag stellen zu können“. Ein Bewerber mit einem Vermögen von 220.000 Euro hätte ihm zufolge nach dem Kauf eines 150.000 Euro teuren Grundstücks nur noch 70.000 Euro zum Bauen übrig, und da sei es fraglich, ob es von einer Bank eine Finanzierung gebe, so Austermayer. „220.000 Euro ist eine gute Grundlage für eine Finanzierung“, meinte Geschäftsleiter Lex. Entscheidend sei das Einkommen, das so hoch sein müsse, dass man das Darlehen bedienen könne. Daran scheitere es oft.
Registrierung auf
Internetplattform
„Wir machen das Familienansiedlungsmodell nicht zum ersten Mal, sondern unsere Verwaltung hat da Erfahrung“, betonte der Bürgermeister und verwies auf die Meckenheimer Straße in Grabenstätt, „wo die Leute auch zum Bauen gekommen sind“. In Bezug auf die Einkommensgrenze sei für Kinder zuletzt schon ein zusätzlicher Freibetrag in Höhe von je 7.000 Euro berücksichtigt worden – nun sind es sogar 9.600 Euro.
Interessenten der Grundstücke könnten sich schon jetzt auf einer eigenen Internetplattform über www.grabenstaett.de/bauland registrieren, heißt es aus der Verwaltung. Dort finde man auch die neuen Vergabekriterien.