„Sie sind ein unanständiges, würdeloses Weib“

von Redaktion

Margarete Winnichner informiert über die Geschichte von Frauen in der Politik

Übersee – Einen informativen und zugleich unterhaltsamen Abend über das Thema „Frauen in der Politik – von ihren Anfängen bis heute“ gestaltete die stellvertretende Bürgermeisterin von Übersee, Margarete Winnichner, in der Galerie im Wirtshaus D´Feldwies. Aus der 2020 erstmals erschienenen Dokumentation von Torsten Körner „In der Männer-Republik“ – Wie Frauen die Politik eroberten“ las sie historische Texte von Frauen aus den vergangenen 75 Jahren, die sich schließlich mit immer größerem Erfolg in der Politik einbrachten.

Dabei war der Weg steinig, wie viele Beispiele und Anekdoten von Frauen aus den verschiedensten politischen Richtungen belegten. Viele der Erlebnisse der früheren Kämpferinnen um Gleichberechtigung und Anerkennung im politischen Leben werden junge Frauen von heute kaum mehr glauben können, zum Beispiel als 1970 Lenelotte von Bothmer, Abgeordnete der SPD, von einem ihrer männlichen Kollegen mit den Worten beschimpft wurde: „Sie sind ein unanständiges, würdeloses Weib“, weil sie im Bundestag eine Rede im Hosenanzug hielt. Die Veranstaltung, organisiert vom Ortsverband Übersee von Bündnis 90/Die Grünen, war keineswegs nur von Frauen besucht, sondern von vielen interessierten Männern.

Nach dem Ersten Weltkrieg 1918 wurde das aktive und passive Wahlrecht für Frauen eingeführt und 1919 die grundsätzliche staatsbürgerliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Weimarer Verfassung festgeschrieben. 1933 schlossen die Nationalsozialisten Frauen allerdings vom passiven Wahlrecht aus, da sie keine weiblichen Parteimitglieder aufnahmen. So ging es ab Mitte des vorigen Jahrhunderts nur langsam vorwärts mit der Gleichberechtigung: Im Parlamentarischen Rat wurde 1948 das Grundgesetz der Bundesrepublik erarbeitet. Dabei setzte sich das Gremium aus 61 Männern und vier Frauen zusammen. Erst 1949 wurde die Gleichberechtigung in die Verfassung beider deutschen Staaten aufgenommen.

Was Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern betrifft, war die frühere DDR der Bundesrepublik weit voraus: 1950 wurde sie in der DDR fest verankert, erst 1957 fiel in der BRD das „Letztentscheidungsrecht“ des Ehemanns in ehelichen und familiären Angelegenheiten, zum Beispiel, ob die Frau arbeiten darf, ein eigenes Konto eröffnen etc. An vielen Beispielen zeigte die Referentin, wie sich die durch die bürgerliche Erziehung vorgeprägte Rolle der Frau nur langsam änderte. Über Generationen bis Mitte der 1970er-Jahre lernten die Mädchen in den ersten Klassen der Grundschule den Vers auswendig: „Sei wie das Veilchen im Moose/ sittsam, bescheiden und rein/ nicht wie die stolze Rose/ die immer bewundert will sein.“

Erst 1994 fiel im Grundgesetz der Zwang, in der Ehe den Namen des Mannes anzunehmen. 2001 wurde in Deutschland das Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen unterzeichnet, das jede Form von Frauen-Diskriminierung ausschließen sollte. Damit erreichten die Frauenrechte auch in Deutschland den Standard der Vereinten Nationen. Erst 2016 verabschiedete der Bundestag ein neues Sexualstrafrecht, das Gesetz zur Verbesserung der sexuellen Selbstbestimmung – „Nein heißt nein“. Seit 2022 darf über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen öffentlich informiert werden.

Dass der Anteil von aktiven Frauen in der Politik trotz weithin verbesserter Bedingungen heute eher wieder zurückgeht, zeigen die aktuellen Zahlen: 2013 war der Anteil der Frauen im Bundestag am höchsten mit 36,3 Prozent, schrumpfte aber bis 2024 auf 34,8 Prozent und lag 2025 bei 32,4 Prozent, das heißt, 204 von 630 Abgeordneten waren Frauen.

Großer Applaus und freiwillige Spenden am Schluss zeigten, dass sich der Abend für viele Besucher gelohnt hatte. gi

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