Rimsting – Den goldenen Mittelweg wird es wohl nicht geben. In Rimsting ist die Wohnsituation angespannt, neuer Wohnraum wird dringend benötigt. Die Interessen könnten zum Teil nicht weiter auseinanderliegen. Die einen hoffen auf neuen, bezahlbaren Wohnraum, die anderen auf ein möglichst gewinnbringendes Geschäft, die dritten befürchten den Verlust von Lebens- und Wohnqualität durch die allerorten beschworene Nachverdichtung.
Wuchtiges Projekt
mit Tiefgarage
So auch bei den Plänen zu einem Mehrfamilienhaus und einem Doppelhaus in der Südstraße, Ecke Paradiesstraße. Rimsting will das Heft des Handelns nicht aus der Hand geben, muss Entscheidungen fällen und Kompromisse finden. Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der Rimstinger Gemeinderat mehrfach mit der geplanten Bebauung für ein großes Gelände an der Südstraße, Ecke Paradiesstraße. Dieses Grundstück möchte ein Bauwerber mit einem Mehrfamilienhaus mit maximal acht Wohneinheiten und einem Doppelhaus bebauen. Auch eine Tiefgarage ist geplant. Der bestehende Altbestand auf dem Grundstück wurde bereits im vergangenen Jahr abgerissen.
Für das geplante Mehrfamilienhaus ist eine Wandhöhe von 6,75 Metern und eine Firsthöhe von 9,50 Metern eingereicht und vom Rat genehmigt worden. Das Doppelhaus im Süden des Grundstücks soll eine Wandhöhe von 5,40 Metern bekommen. Die Urfassung des Bebauungsplans für den gesamten Bereich fußt auf dem Jahr 1967; Änderungen für den Bereich erfolgten bereits 1983 und 2006.
Mit der 31. Änderung des Bebauungsplans Nummer 3 Rimsting-Süd im Bereich der Grundstück-Flur-Nummern 562 und 563/3 befasste sich der Rat auch in seiner jüngsten Sitzung. Konkret ging es um die Abwägungen zur Behörden- und Bürgerbeteiligung. Regina Feichtner vom Landratsamt Rosenheim verlas viele einzelne Punkte, die seitens des Landratsamts angemerkt worden waren und mit denen sich die Verwaltung beschäftigt hatte. Die Reaktionen variierten von der Aufnahme der Anregungen über „zur Kenntnis genommen“ bis zu „den vorgebrachten Belangen wird nicht gefolgt“.
Neben dem Landratsamt reagierten aber auch die Nachbarn. So befürchtet ein Nachbar, Eigentümer des Grundstücks östlich der Südstraße, dass durch die Firsthöhe des Mehrfamilienhauses (Firsthöhe 9,50 Meter) „eine massive Verschattung für die östlichen Häuser“ entstehe, deren Wandhöhe bei nur 3,25 Metern liegt.
Die Gemeinde verwies darauf, dass zwischen den bestehenden Bungalows und dem vorgesehenen Neubau ein Gebäudeabstand von rund 15 Metern gegeben sei. Außerdem verlaufe der First des geplanten Hauses in Ost-West-Richtung, wodurch sich die Verschattungswirkung reduziere. Die Verwaltung argumentierte weiter: „Ein Anspruch auf unveränderte Besonnungs- oder Verschattungsverhältnisse besteht planungsrechtlich nicht.“
Ein weiterer Nachbar, vertreten durch eine Regensburger Anwaltskanzlei, sieht den „luftigen Siedlungscharakter der Villengegend“ gefährdet. Zumal die Grundstückseigentümer, von der Kanzlei als „Schicksalsgemeinschaft im baurechtlichen Sinne“ bezeichnet, bisher davon abgesehen haben, die großen Grundstücke maximal zu bebauen, selbst mit wirtschaftlich nachteiligen Konsequenzen. Die Kanzlei äußerte: „So stellt ein Achtfamilienhaus ja einen geradezu brutalen Fremdkörper dar, wenn dieses unmittelbar neben einem Einfamilienhaus errichtet werden soll, das dem im Chiemgau typischen bäuerlichen Charakter angepasst ist. Dies erscheint auch rücksichtslos gegenüber der vorhandenen Bebauung.“
Die Verwaltung verwies in ihrer Stellungnahme auf die vielfachen Veränderungen in den vergangenen Jahren, die auch das ehemalige Villenviertel betroffen haben. So sind an der Nordseite der Paradiesstraße mehrere Mehrfamilienhäuser entstanden, ebenso große Ein- und Zweifamilienhäuser.
Kein Anspruch auf
unveränderte Besonnung
Die Verwaltung fasste zusammen: „Die Umgebung ist durchaus bereits mit vergleichbaren Kubaturen bebaut“ und so kommt „aufgrund der dargestellten Sachlage ein Verzicht auf die Planungen nicht in Betracht.“
Der Gemeinderat wird sich in einer der kommenden Sitzungen wieder mit der Thematik befassen.