Gstadt – Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung informierte Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) das Gremium über den aktuellen Stand bezüglich Feuerwehrfahrzeuge und Sirenen. Der Umbau der Sirenensteuerung auf digitale Tetra-Funksteuerung ist im November 2025 erfolgt und wurde auch vom Landratsamt Rosenheim als Taktisch-Technische Betriebsstelle (TTB) abgenommen.
Der Gemeinderat hatte der Umrüstung bereits eineinhalb Jahre zuvor zugestimmt, erinnerte Bürgermeister Hainz die Mitglieder. Die Kosten waren damals auf 6.800 Euro geschätzt worden, machten aber knapp 200 Euro weniger aus. Die erforderlichen Förderanträge in Höhe des Festbetrages von 4.362 Euro und Verwendungsnachweise seien bei der Regierung von Oberbayern eingereicht worden, so Hainz weiter. Derzeit erfolgt die Probealarmierung der Sirenen mit Digitalfunk am ersten und über Analogfunk am zweiten Samstag im Monat. Nach einer Übergangszeit wird die Probealarmierung nur noch am ersten Samstag im Monat erfolgen.
Ferner konnte Hainz berichten, dass die Feuerwehr Gstadt, Löschgruppe Gollenshausen, einen Mannschaftstransporter erworben und mittlerweile nach Gollenshausen überführt hat. Die Gesamtkosten für das Fahrzeug mit Funk und Normbeladung belaufen sich auf knapp 98.875 Euro. Abzüglich der Fördersumme entspreche die Abrechnungssumme exakt dem beschlossenen Auftragsumfang von knapp 81.000 Euro. Nachträglich wurden noch die Umrüstung der Hauptscheinwerfer auf LED-Beleuchtungskörper sowie zusätzlich zur Normbeladung Funktionswesten und weitere kleine Fahrzeugausrüstungsgegenstände bestellt, sodass die Gesamtsumme des Fahrzeugs gut 82.350 Euro ausmacht.
Des Weiteren gab Hainz bekannt, dass die Regierung von Oberbayern für den Förderantrag zur Schaffung eines notwendigen weiteren Stellplatzes nur einen Festbetrag von 60.600 Euro in Aussicht stellen kann.
Zudem hat sich die Gemeinde an der Umfrage des Landesfeuerwehrverbandes für eine Sammelbeschaffung eines Löschgruppenfahrzeugs beteiligt, da das bisherige LF10 in Gstadt bereits Baujahr 2000 sei. Man erhoffe sich mit einer Sammelbeschaffung eine personelle und wirtschaftliche Entlastung der Gemeinden. Eine Interessensbekundung entfalte aber keine rechtliche Bindungswirkung. elk