Chieming – In der vergangenen Gemeinderatssitzung hat der Rat die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Seniorenzentrum Chieming“ auf dem Grundstück Max-Kurz-Straße 16 einvernehmlich beschlossen. Das Gremium befasste sich mit den Einwänden und Anregungen von Bürgern sowie mit den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die sich aus dem Planentwurf der „Planungsgruppe Strasser GmbH“ aus Traunstein ergeben hatten. Der Änderungsentwurf hatte im Juni und Juli fristgerecht ausgelegen, wie Bürgermeister Stefan Reichelt erläuterte.
Anwohner
haben Bedenken
Anwohner der Max-Kurz-Straße 14a äußerten Bedenken bezüglich der geplanten Seniorenheim-Bebauung, insbesondere hinsichtlich der Verkehrssituation, die bereits als problematisch empfunden wird. Genannt wurden enge, marode Straßen, ein fehlender Gehweg, eine zusätzliche Belastung durch Liefer-, Besucher- und Rettungsverkehr sowie die Nähe zur Feuerwehr. „Es werden Parkplatzprobleme, Einschränkungen und Gefahren während der Bauphase sowie eine Wertminderung des Wohneigentums befürchtet“, so Reichelt. Ein Bürger aus Wimpersing regte an, für das Seniorenzentrum verbindliche Vorgaben zur Nachhaltigkeit zu berücksichtigen und die Nutzung von Photovoltaik- und Solaranlagen verpflichtend vorzuschreiben. Der Rat nahm die Einwendungen und Stellungnahmen der Bürger zur Kenntnis und schloss sich den Ausführungen der Verwaltung an, die der Bürgermeister vorgetragen hatte: „Die Max-Kurz-Straße erfüllt bereits heute die Anforderungen für den bestehenden und den künftig zu erwartenden Verkehr. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h, wodurch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer – ob zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit dem Auto – gewährleistet ist. Nach Fertigstellung des Seniorenzentrums ist zudem ein Ausbau der Straße durch die Gemeinde vorgesehen.“
Der Bürgermeister führte weiter aus, dass die Straße nach dem Mischungsprinzip gestaltet sei, „das heißt, sie kann von allen genutzt werden, ohne dass ein separater Gehweg erforderlich ist. Auch die geplante Nutzung des Seniorenzentrums macht einen zusätzlichen Gehweg nicht notwendig. Die Max-Kurz-Straße ist ausreichend breit, sodass auch größere Fahrzeuge wie Lkw problemlos passieren können. Schon heute wird die Straße regelmäßig von Lkw befahren. Aus Sicht der Gemeinde ist daher nicht zu erwarten, dass durch das Seniorenzentrum eine Verkehrszunahme entsteht, die das bestehende Straßennetz überfordert.“ Bürgermeister Reichelt erklärte zudem, dass die ursprünglich geplante Großküche nicht mehr Teil des Konzepts sei. Ein schalltechnisches Gutachten habe den durch das Bauvorhaben entstehenden Verkehr und die damit verbundenen Geräusche untersucht. Das Gutachten komme zum Ergebnis, dass keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft zu erwarten seien, so Reichelt. „Die bestehenden Engstellen führen zu keinen Verzögerungen oder gefährlichen Situationen. Der Bedarf an Stellplätzen wird nach der gemeindlichen Stellplatzverordnung umgesetzt. Mögliche Konflikte durch Falschparker können im Rahmen der Bauleitplanung nicht geregelt werden. Der mit dem Bauvorhaben verbundene Baustellenverkehr und -lärm sind zeitlich begrenzt. Die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere zum Baulärm, sind einzuhalten. Die Baustelle muss so organisiert werden, dass die Nachbarschaft möglichst wenig beeinträchtigt wird.“
Eine mögliche Wertminderung allein sei nicht ausschlaggebend für die Beurteilung der Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft, so der Bürgermeister weiter. Entscheidend seien die tatsächlichen, unmittelbar zu erwartenden Auswirkungen der neuen Nutzung. Der Bebauungsplan sehe eine bauliche Nutzung im Rahmen des bestehenden Mischgebietes vor. Auch Seniorenwohnen und eine Tagespflegeeinrichtung seien dort zulässig. „Aus Sicht der Gemeinde ist nicht zu erwarten, dass sich die Situation für die Anwohnenden durch die geplante Bebauung verschlechtert. Insgesamt sieht der Gemeinderat daher keinen Anlass für Veränderungen an der Planung“, so Bürgermeister Stefan Reichelt.
Anschließend erläuterte Reichelt die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und gab darauf Antworten seitens der Gemeinde, denen das Gremium ebenfalls einvernehmlich zugestimmt hatte.
Bezüglich des Überschwemmungsgebietes erklärte Reichelt: „Die Bedenken hinsichtlich der Nachverdichtung wurden bereits abgewogen. Hieran hält der Gemeinderat fest.“ Da es sich um eine Fläche im Innenbereich handele, sei eine Überplanung des faktischen Überschwemmungsgebietes zulässig. „Der verloren gehende Retentionsraum ist jedoch auszugleichen. Dritte dürfen nicht nachteilig betroffen sein.“ Hierzu liege auch ein Gutachten des „Ingenieurbüros Aquasoli“ vor, welches die oben genannten Änderungen nachweist. „Die Gebäude liegen so hoch, dass sie beim Bemessungsniederschlagsereignis nicht betroffen sind.“
Spatenstich ursprünglich
für 2026 geplant
Zweiter Bürgermeister Markus Brunner (UW) erinnerte daran, dass bei der ersten Überlegung zur Verwirklichung des Seniorenheims 2026 als Datum des Spatenstichs genannt worden war. Bürgermeister Reichelt erklärte, dass der Bauwerber auf den genehmigten Bebauungsplan warte. „Wenn bei den Stellungnahmen nichts Gravierendes passiert, kann der Bebauungsplan ausgelegt werden.“