Gstadt – Im Herbst 2025 wurde in Gstadt und seinen Ortsteilen eine Verkehrsschau durchgeführt. Einige Punkte listete Bauamtsleiter Hans-Joachim Kaiser in der jüngsten Gstadter Gemeinderatssitzung auf, die die Verwaltung gemeinsam mit der Polizeiinspektion Prien in Augenschein genommen hatte. Am Parkplatz Gollenshausen stach der kommunalen Verkehrsüberwachung die fehlerhafte Beschilderung ins Auge.
Irritationen am
Parkplatz Gollenshausen
Auf einem Schild heißt es, Wohnmobile verboten, aber dieses Schild sei kein offizielles Verkehrszeichen. Ein weiteres Schild erlaubt das Parken ausschließlich für Personenkraftwagen. Damit sei „eine zusätzliche Verbotsbeschilderung für Wohnmobile überflüssig.“ Und ein weiteres Schild weise – zwischenzeitlich aufgrund der Baugenehmigung ausgestellt – eine zeitliche Beschränkung von 7 bis 22 Uhr auf. Dafür brauche es eine verkehrsrechtliche Anordnung, so der Entscheid der Teilnehmer der Verkehrsschau.
Auf Nachfragen von Gerhard Kreisel und Christian Summerer (beide Bürgerliste) erklärte Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG), dass es diesbezüglich Beschwerden gegeben habe. Eine Nacht sei theoretisch in Ordnung, aber eigentlich greife die Regelung Parken von 7 bis 22 Uhr. Der „Zweckverband Kommunale Dienste Oberland“ könne dies, wenn gewünscht, auch kontrollieren. Ohne weitere Nachfragen folgte das Gremium diesem Beschlussvorschlag.
Anwohner hatten zudem Verkehrsspiegel an zwei Punkten an der Chiemseestraße angeregt. Hierzu hätten die Teilnehmer der Verkehrsschau festgehalten, dass auf Höhe 21 ein Verkehrsspiegel Sinn mache, aber auf Höhe 43 nicht. Dort sei ausreichende Sicht vorhanden. Eine Tempo-30-Zone am Zellnerweg, wie ein Anwohner angeregt hatte, sei nicht „notwendig und sinnvoll“, führte Bürgermeister Bernhard Hainz weiter durch die Liste der Verkehrsschau. Der Weg sei eine relativ kurze und sehr schmale Straße, da könne man gar nicht schnell fahren. Am Uferweg im Bereich „Am See 8“ hatte ein Bürger beanstandet, dass hier ein gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert ist. Der gesamte Uferweg sei durchgängig als gemeinsamer Geh- und Radweg beschildert, deshalb sollte die vorhandene Beschilderung auch in diesem Teilbereich bestehen bleiben. Zudem sei der gemeinsame Geh- und Radweg an dieser Stelle aufgrund der ausreichenden Wegbreite weiterhin angemessen und verkehrssicher. Auch der Gemeinderat sah keine Notwendigkeit, die bestehende Beschilderung zu ändern.
Ein Schild
weniger im Straßlweg
Ändern muss sich allerdings die Beschilderung für Busse im Straßlweg. Seit 2008 besteht nach einer verkehrsrechtlichen Anordnung ein Verbot auf Durchfahrt für Busse. Der dortige Busparkplatz existiert nicht mehr. Zudem ist die Straße aktuell mit einem eingeschränkten Halteverbot beschildert. Der Bus für die Hortkinder fahre diese Strecke regelmäßig im Rahmen seiner Route durch und habe durch das Halteverbot ausreichend Platz, um die Straße problemlos zu befahren. Dem Beschlussvorschlag, das Schild „Verbot für Kraftomnibusse“ (VZ Nr. 257-54) zu entfernen, wie es die Teilnehmer der Verkehrsschau angeregt hatten, folgte der Gemeinderat einstimmig.