Siegsdorf – Der Gemeinderat Siegsdorf stimmte geschlossen einer Verlängerung der Standzeit der temporären Mobilfunkanlage der „Vodafone GmbH“ in Vogling-Hub zu. Diese wurde seit 2022 als Überbrückungsstandort für eine bestehende Versorgungslücke im Bereich der A8 aufgestellt. Nun wurde die Verlängerung der Standzeit bis zum 31. Dezember 2027 beantragt, da sich die geplante Fertigstellung des Ersatzstandortes in Pattenau-Kohlstatt aller Voraussicht nach verzögern wird. Sobald der von der Gemeinde initiierte Standort in Pattenau funkt, werden die Vodafone-Antennen montiert und die temporäre Lösung in Hub abgebaut. Um bei Komplikationen oder Verzögerungen genug Handlungsspielraum zu haben, wird die zweijährige Standzeitverlängerung beantragt.
Nur teilweise konnte sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag zur Erweiterung eines bestehenden Einfamilienwohnhauses am Oberscharam anfreunden. Laut dem Begleitschreiben des Bauwerbers werden der Anbau und die Erweiterung des Hauses um eine Wohnung für eine Haushalts- oder Pflegekraft beantragt. Dazu soll im nordöstlichen Bereich ein Anbau für einen Hauswirtschaftsraum mit 3,73 Metern mal 2,88 Metern mit Pultdach und im südwestlichen Bereich der Wohnbereich für die Pflegekraft mit Schlafzimmer und WC in einer Größe von 5,7 Metern mal 4,38 Metern mit Flachdach und einer seitlichen Wandhöhe von 3,06 Metern errichtet werden. Die bisherige Wohnfläche mit 188 Quadratmetern wird dabei um circa 35,70 Quadratmeter vergrößert. Grundsätzlich befürwortet der Gemeinderat den Wunsch, Platz für eine Pflegekraft zu schaffen. Aufgrund der bereits 2008 erfolgten Erweiterung sollte jedoch auf den nordöstlichen Anbau verzichtet und der Hauswirtschaftsraum im Bestand untergebracht werden. Sollte das Landratsamt hier anderweitig entscheiden, ist auf jeden Fall die Dachform beziehungsweise der Dachübergang zu überarbeiten. Außerdem sind die geforderten Unterlagen der Behörde und ein Entwässerungsplan nachzureichen. Dieser Beschluss wurde mit 20:1 Stimmen gefasst. Willi Geistanger (Grüne) sah genug Möglichkeiten, die zusätzlichen Räume im bestehenden Obergeschoss unterzubringen.
Mit 21:0 Stimmen befürwortete das Siegsdorfer Gremium dagegen die Bauvoranfrage zum Bau eines Einfamilienwohnhauses neben dem bestehenden Gebäude in der Adelholzenerstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Siegsdorf-West“. Südlich des bestehenden Mehrfamilienhauses soll im Abstand von sieben Metern ein Neubau auf einer Fläche von 11,50 Metern mal 8,50 Metern errichtet werden. Der Neubau wäre dann um circa einen Meter höher als das Haupthaus und soll als Wohnraum für die junge Familie dienen. Der gemeindliche Bauausschuss hatte das Vorhaben eingehend geprüft, in der geringfügigen Überschreitung der festgesetzten Baugrenzen kein Hindernis gesehen und sich der Einschätzung der Baubehörde angeschlossen. Diese sah den Baukörper und den Standort als akzeptabel an, bemängelte allerdings die massive Wirkung der erforderlichen Stützmauern und Umwehrungen, die eventuell durch mehr Geländemodellierungen und Grünflächen verbessert werden könnte.
Der Gemeinderat schloss sich der Ansicht des Bauausschusses an und erteilte das gemeindliche Einvernehmen. Im Zuge des Bauantrags sind zwei zusätzliche Stellplätze nachzuweisen. fkr