Katzenschutzverordnung: Prien nicht zuständig

von Redaktion

Die Grünen in Prien beantragten eine Katzenschutzverordnung mit Kastrations- und Chippflicht. Umweltreferentin Angela Kind begründet dies mit Tierschutz und Kostenersparnis. Doch der Marktgemeinderat lehnt den Antrag ab. Begründung: Die Gemeinde ist nicht zuständig, sondern das Landratsamt.

Prien – Ende des vergangenen Jahres stellte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, vertreten durch Marktgemeinderätin Angela Kind, den Antrag auf Einführung einer Katzenschutzverordnung. Eine solche kommunale Verordnung regelt den Umgang mit Haustieren, insbesondere mit Katzen, und verpflichtet Tierhalter unter anderem zur Kastration, zur Kennzeichnung per Mikrochip sowie zu einer zentralen Registrierung.

Gefährdete
Vogelwelt

Ziel sei es, die Zahl streunender und verwilderter Katzen zu verringern, die nach Angaben der Antragsteller nicht nur andere Tierarten – wie die Vogelwelt – gefährden, sondern auch erhebliche Kosten für Tierheime verursachen. Angela Kind (Grüne) sprach von 22 Euro pro Tag. „Die zahlt letztlich der Steuerzahler.“

Durch eine Registrierung könnten zudem aufgegriffene Tiere schneller ihren Besitzern zugeordnet werden, so die Argumentation. Denn auch nicht kastrierte „Freigänger“, sprich Katzen, die nicht im Haus oder in der Wohnung eingesperrt sind, tragen zum Problem bei: Katzen vermehren sich rasend schnell, aus einem Paar können theoretisch in fünf Jahren rund 12.000 Stubentiger werden. Und die sind sicher nicht alle gesund und geliebt. „Wir könnten vielen Katzen viel Leid ersparen“, so Angela Kind.

Die Gemeinde kann keine Katzenschutzverordnung erlassen, sagte nun Geschäftsleiter Donat Steindlmüller in der Sitzung des Marktgemeinderates. Eine solche Verordnung gehöre zum Tierschutzrecht, Paragraf 13b des Tierschutzgesetzes, für dessen Vollzug das Landratsamt Rosenheim zuständig ist. Nach seiner Kenntnis habe es bisher in Prien auch keine Probleme gegeben. Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) äußerte „durchaus Sympathie für den Antrag“, aber die Gemeinde sei nun mal nicht zuständig.

Nach Angaben des Landratsamtes und des Veterinäramtes Rosenheim, die als Fachbehörden von der Verwaltung eingebunden waren, wird der Bedarf für eine Katzenschutzverordnung im gesamten Landkreis in einem Monitoring geprüft. Nach Rücksprache der Verwaltung mit dem staatlichen Veterinäramt liegt aktuell „noch zu wenig verwertbares Zahlenmaterial“ vor, zudem seien die Fundzahlen von Katzen „eher rückläufig“.

Anzahl der Fundkatzen
in Prien gering

Insbesondere in Prien seien die Aufgriffzahlen von Fundkatzen gering. Genau gesagt: „Es gab zwischen April 2024 und Ende Januar 2026 177 Meldungen im Landkreis, davon keine einzige aus der Gemeinde Prien“, sagt Michael Fischer, Sprecher der beiden Ämter, auf Nachfrage der Chiemgau-Zeitung. Das Landratsamt und das Staatliche Veterinäramt rechnen nach eigenen Angaben gegenüber der Gemeindeverwaltung frühestens nach der Kommunalwahl mit einer Entscheidung, ob eine Katzenschutzverordnung für den Landkreis Rosenheim erlassen wird oder nicht.

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