Freibad soll saniert werden

von Redaktion

Gemeinderat Reit im Winkl beschließt Teilnahme am Förderprogramm des Bundes

Reit im Winkl – Die Gemeinde Reit im Winkl beschäftigt sich schon seit einiger Zeit mit der Notwendigkeit einer Freibad-Sanierung. In diesem Zusammenhang fasste der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einen Beschluss über die Teilnahme am Bundes-Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“.

Schon im Sommer vergangenen Jahres habe sich die Verwaltung mit der Thematik Sanierung des gemeindlichen Freibads, insbesondere einer Beckensanierung, beschäftigt, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU).

Projektskizze
für die Erneuerung

Nach mehreren Besuchen und Gesprächen habe die Gemeinde dann im Dezember eine Projektskizze für die Erneuerung des bestehenden Betonbeckens nebst zugehöriger Zu- und Ableitungsinfrastruktur und Einbau neuer Attraktivitäten erhalten. Er stellte diese von der Firma Berndorf angefertigte Projektstudie vor.

Weiter verwies Schlechter darauf, dass der Deutsche Bundestag mit Beschluss des Bundeshaushalts 2025 in einer ersten Tranche Programmmittel in Höhe von 333 Millionen Euro für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt hatte. Dabei sind Jahresraten über sechs Jahre vorgesehen. Mit den Mitteln soll eine Förderung überjähriger investiver Projekte der Kommunen für Sportstätten mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung ermöglicht werden.

Gegenstand der Förderung sind kommunale Sportstätten, das heißt bauliche Anlagen, die primär der Ausübung von Sport dienen sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Die zu fördernden Sportstätten müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der fördergegenständlichen Sportstätten.

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Kommunen, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung.

Das Verfahren ist in zwei Phasen untergliedert. Nach Einreichung der Projektskizzen in der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) beschließt der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die zur Antragstellung vorzusehenden Projekte. Die zweite Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung durch die ausgewählten Kommunen.

Bei Freibädern sind sowohl Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien als auch zur Reduzierung des Einsatzes von Ressourcen förderfähig. Im Rahmen einer Komplettsanierung kann ein Bündel aus Maßnahmen gefördert werden.

Ressourcen
reduzieren

Die Einreichung des Projekts sei mit keinerlei Kosten verbunden und verpflichte nicht zur Durchführung einer Sanierung, gab Bürgermeister Schlechter bekannt. Es spreche vieles dafür, dass im Freibad saniert werde, da es sich hier um eine wichtige Einrichtung für Gäste und Einheimische handle.

Der gesamte Gemeinderat war ebenfalls dieser Meinung und billigte in einem einstimmigen Beschluss die Einreichung der von der Firma Berndorf angefertigten Projektskizze und damit die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren.

Artikel 1 von 11