„Idealer“ Standort – und doch dauert es länger

von Redaktion

Der geplante Mobilfunkmast im Priener Ortsteil Stock hat eine weitere Hürde im Genehmigungsverfahren genommen. Von 37 beteiligten Fachstellen gab es keinen Widerspruch gegen das Vorhaben. Dennoch wird das langwierige Verfahren den Gemeinderat weiterhin beschäftigen, da nun die Öffentlichkeit erneut beteiligt werden muss.

Prien – Eine weitere Behördenrunde ist erledigt: Für den geplanten Mobilfunkmast im Priener Ortsteil Stock gab es aus den beteiligten Fachstellen keinen Widerspruch: Von 37 angeschriebenen Stellen gingen sechs Stellungnahmen ein. Keine sprach sich gegen das Vorhaben aus.

Teilfläche am Rande
eines Parkplatzes

Bereits am 30. April 2025 hatte der Marktgemeinderat die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Stock – Süd“ beschlossen. Diese Änderung wurde nötig, so die Erklärung aus dem Rathaus, weil es auf den 156 Quadratmetern um eine Sondernutzung für den Mobilfunk geht. Deswegen sei ein vereinfachtes Verfahren nicht möglich. Die Fläche muss durch das aufwendigere und langwierigere Regelverfahren. „So geht Bürokratieabbau nicht“, befand Gunther Kraus (CSU). Der Änderungsbereich betrifft eine Teilfläche am Rande des Parkplatzes beim Prienavera. Diese Fläche zur Errichtung eines 42 Meter hohen Mobilfunkmastes sowie eines Baufensters für die dazu notwendige Systemtechnik auf dem gleichen Grundstück zu sichern ist Ziel der Planung.

In seiner Sitzung am 30. Juli 2025 lag der Entwurf des Planes vor, wurde vom Gemeinderat gebilligt. Zugleich beauftragte das Gremium die Verwaltung, die weiteren Schritte im Bauleitverfahren einzuleiten – darunter die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (die sich laut Bauamt nicht beteiligte, Anm.d.Red.) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.

Im Rahmen dieser Beteiligung wurden laut Bauamtsleiter Thomas Lindner insgesamt 37 Fachstellen angeschrieben und gebeten, bis Ende November 2025 Stellung zu der beabsichtigten Planung zu nehmen. Knapp 30 der Angeschriebenen reagierten gar nicht, drei teilten kurz mit, dass sie keine Einwände haben. Drei weitere, dass ihre Belange nicht berührt werden. Die Regierung von Oberbayern und die Handwerkskammer München und Oberbayern verwiesen schlicht auf ihre frühere Stellungnahme. Aber auch mit diesen acht musste sich die Bauverwaltung beschäftigen. Um dann dem Marktgemeinderat den Satz „Die Stellungnahme von … wird zur Kenntnis genommen“ zur Abstimmung vorlegen zu können.

„Einen Busch
pflanzen“

Zu einem Regelverfahren der Bauleitplanung gehört eine umfassende Berücksichtigung von Natur und Landschaft. Hier hakte die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes ein. Bei einem „vertikalen Eingriff“ – sprich: einem Mobilfunkmast – seien weder Ersatzzahlungen noch eine Entnahme von Punkten vom Ökokonto der Gemeinde möglich. Also flogen diese Teile aus dem Text der Bebauungsplanänderung. Was man denn nun tue, wollte ein Mitglied des Marktgemeinderates wissen. Die Antwort von Bürgermeister Andreas Friedrich (ÜWG) kam ebenso postwendend wie trocken: „Einen Busch pflanzen.“ Schmunzeln reihum und einmütige Zustimmung. Nun müssen Behörden und andere Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit erneut gehört werden. So schnell wird der Mobilfunkmast an dem laut Gutachten idealen Standort wohl nicht gebaut.

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