Reit im Winkl – Eine Änderung der Baugestaltungssatzung beschloss der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Außerdem befasste er sich mit dem weiteren Vorgehen beim vom Bundestag beschlossenen sogenannten „Bauturbo“ und mit der Ausführung des Daches beim Altbau der Generationenbrücke.
Die bisher gültige Baugestaltungssatzung der Gemeinde Reit im Winkl ist im März 2021 in Kraft getreten. Bereits bei der damaligen Beschlussfassung zur Satzung habe sich der Gemeinderat das Ziel gesetzt, diese bei Bedarf nachzubessern, informierte Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU). Im Laufe der Zeit seien nun einige Punkte aufgefallen, die verbessert werden könnten.
Anthrazit ist
nun erlaubt
Als Beispiel nannte er die Farbgestaltung von Garagentoren, Türen und Fenstern, wo bisher die Farbe Anthrazit nicht erlaubt war. Da diese ohnehin von der erlaubten Ausführung in Holz nicht wesentlich zu unterscheiden sei, sei sie nun im neuen Satzungsentwurf mit aufgenommen worden. Weitere Änderungsvorschläge betrafen unter anderem die Mindestdachüberstände, die Art der Dacheindeckungen und die Tatsache, dass Terrassenüberdachungen künftig auch in Glas zugelassen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Baugestaltungssatzung und die Begründung in der im Entwurf vorliegenden Fassung, also einschließlich der zuvor vom Bürgermeister erläuterten Änderungsvorschläge. Sie tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
In einem weiteren Tagesordnungspunkt ging es um das Vorgehen der Gemeinde beim sogenannten „Bauturbo“. Dieses vom Bundestag beschlossene Gesetz sei am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten, gab Bürgermeister Schlechter zur Auskunft. Kern der Reform sei der neue Paragraf des Baugesetzbuches „Befristete Sonderregelung für den Wohnungsbau“. Diese Regelung ermögliche es, zur Schaffung von Wohnraum in bestimmten Fällen von bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen.
Jede Gemeinde könne selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie diese Möglichkeit nutzen möchte. Ein wesentlicher Vorteil des Bauturbos sei, dass in den geregelten Fällen auf die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes verzichtet werden könne. Dadurch könnten Kosten gesenkt und Verfahren deutlich beschleunigt werden, da die Aufstellung eines Bebauungsplanes erfahrungsgemäß viel Zeit in Anspruch nehme.
Der Bauturbo sei zugleich Chance und Herausforderung für die Gemeinden. Er stärke die Entscheidungshoheit der Gemeinde und eröffne neue Möglichkeiten zur Wohnraumschaffung, auch dort, wo bisher ein Bebauungsplan erforderlich gewesen wäre oder Vorhaben im Außenbereich nicht zulässig waren.
Gleichzeitig gehe damit eine hohe Verantwortung einher, da Entscheidungen im Einzelfall weitreichende städtebauliche Auswirkungen haben können. Den Gemeinden werde daher unter anderem vom Bayerischen Gemeindetag dringend empfohlen, vor der Anwendung des Bauturbos einen Grundsatzbeschluss oder entsprechende Richtlinien zu erlassen. Die Gemeinden sollten ein Leitbild für den Umgang mit Bauturboanträgen festlegen und für Transparenz, Gleichbehandlung und Planungssicherheit sorgen.
Ein dementsprechender Grundsatzbeschluss zur Innenentwicklung sei vom Gemeinderat im März 2022 erlassen worden, unterrichtete Bürgermeister Schlechter. Ebenfalls verwies er auf eine Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags, wonach der Bauturbo grundsätzlich die kommunale Planungshoheit wahre. Demnach solle ein Bauturbo nur dann zugelassen werden, wenn er städtebaulich sinnvoll und nachhaltig sei.
Der Gemeinderat folgte der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages und beschloss einstimmig, zunächst Richtlinien für die Anwendung des Bauturbos gemäß Baugesetzbuch zu erarbeiten. Der bestehende Grundsatzbeschluss der Gemeinde zur Innenentwicklung ist dabei entsprechend zu berücksichtigen.
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand das weitere Vorgehen bei der Ausführung des Daches auf dem Altbau der geplanten Generationenbrücke, also dem Projekt Kindertagesstätte, Wohneinheiten und Begegnungsstätte, das an der Tiroler Straße verwirklicht werden soll. Bürgermeister Matthias Schlechter gab zur Auskunft, dass laut Objektplaner Hans Romstätter bei der Ausschreibung des Altbaudaches noch nicht endgültig festgestellt werden konnte, ob der Altbau ein neues Dach bekommt oder aber die Sanierung des vorhandenen Daches aus wirtschaftlicher Sicht genüge.
Für die Ausschreibung sei die Dachsanierung zugrunde gelegt worden, da sich nach Aussagen des Statikers, des Bauphysikers und der Einschätzung von Hans Romstätter das Dach entsprechend der Kostenberechnung sanieren lasse. Mehr Nachhaltigkeit könne allerdings mit einem erneuerten Dach erzielt werden.
Nachdem eine Totalerneuerung nicht notwendig sei, werde nun eine Teilerneuerung vorgelegt. Dies entspreche der vom Zimmerer vorgeschlagenen Alternative. Der Zimmerer habe von Beginn an Bedenken gegen die verbleibende ehemalige Dachhaut im mittleren unteren Dachbereich gehabt, da das alte Dach in vorauslaufenden Jahren aufgedoppelt worden sei. Die Mehrkosten würden bei einer Teilerneuerung rund 136.000 Euro betragen.
Saubere
handwerkliche Lösung
Zimmerermeister Rudi Wolfenstetter und Planer Hans Romstätter erläuterten eingehend das Projekt. Mit einer Teilerneuerung könne man von einer sauberen handwerklichen Lösung ausgehen, die viele Jahrzehnte halten werde und somit nachhaltiger und vielleicht auch weniger reparaturanfällig sei als eine Sanierung, stellten sie fest.
Der Rat beschloss einstimmig die Teilerneuerung des Altbaudaches wie vom Zimmerer vorgeschlagen.