Landwirt fürchtet um Hirsche und Existenz

von Redaktion

Eine neue EU-Verordnung sorgt für Aufruhr: Bis 2027 soll das gesamte Sikawild getötet werden. Für den Bernauer Landwirt Lorenz Böglmüller bedeutet dies das Aus für seine Zucht, in die er viel investiert hat. Er kämpft nun um seinen Betrieb.

Die Tiere von Halter Böglmüller in Wiedendorf in der Gemeinde Bernau.Fotos Hötzelsperger

Bernau – „Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes und der Verordnung (EU) Nr. 1143/2024 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten; Übergangsregelungen zur Haltung von Sikawild“. Diese Verordnung der EU vom 4. August wurde lange fast unbemerkt auf den Weg gebracht. Nun sind nicht nur betroffene Tierhalter, sondern auch erste Teile der Öffentlichkeit wachgerüttelt.

Tiere müssen
getötet werden

Der Verordnung zufolge müssen innerhalb von zwei Jahren, also bis August 2027, alle Sikawild-Tiere verschwinden, das heißt getötet werden. Betroffen ist auch der Bernauer Landwirt Lorenz Böglmüller in Wiedendorf. Als Nebenerwerbslandwirt hat er sich vor eineinhalb Jahren entschlossen, seinen Betrieb zu erhalten und die landwirtschaftlichen Flächen weiterhin selbst zu bewirtschaften. Mit der Gattung Sikawild wollte er sich ein Standbein zum Hauptberuf als Zimmerer beim Bauhof von Bernau aufbauen. „Es kann nicht sein, dass eine Schalenwildart ausgerottet werden soll, die seit einhundert Jahren ohne nennenswerte Auffälligkeiten heimisch ist“, so der Gehegebetreiber.

Bestätigt fühlt er sich aufgrund seiner Kontakte zu Tierhalterkollegen nach Oberösterreich und in die Steiermark sowie zu Max Weichenrieder, dem Vorsitzenden der bayerischen Wildtierhalter in Wolnzach. Für die vielen Halter in Österreich und Bayern bedeutet der EU-Federstrich das Ende von Hunderten von Gatterhaltungen. Man spricht von realitätsferner Risikobewertung und unseriöser Verantwortung gegenüber den Tieren.

Bei einem Zaungespräch am Gehege in Wiedendorf mit herrlichem Feierabendblick über die belebte Straße Prien-Bernau und über die Bahnlinie München-Salzburg hinüber zum Chiemsee erläutert Lorenz Bögl-müller, wieso er sich für die Sikawildart entschieden hatte. „Diese ist sehr friedfertig, liefert Fleisch mit hoher Qualität und war bei mir aufgrund der Gehegefläche erlaubt.“ Dam- und Sikawild kann ab einem Hektar eingezäunt gehalten werden, Rotwild bedarf zwei Hektar, seinerseits könne er 1,6 Hektar anbieten. Die ruhigere und wirtschaftliche Art gegenüber Dam- und Rotwild habe ihn für das Sikawild entscheiden lassen.

Fachlich kennt er sich seit 15 Jahren als aktiver Jäger, als Landwirt mit Betriebsnummer und als Teilnehmer eines Wildhalterkurses bestens aus. Aufgrund aller bisherigen Erkenntnisse und Anträge bekam er eine Haltergenehmigung, eine Schusserlaubnis und ein positives Gutachten, das er auch den Naturschutzbehörden und dem Bauernverband vorlegen konnte. Der Kauf eines Zauns mit rund einem Kilometer Länge, dessen Erweiterung zur Gewährleistung einer klar erkennbaren Ausbruchssicherheit sowie Tore und Beschläge verursachten hohe Kosten. Auch eine beheizbare Wassertränke und die Anschaffung der bisherigen Tiere, deren Bestand inzwischen auf 30 Stück angewachsen ist, haben rund 25.000 Euro an Ausgaben und Investitionen verursacht. Als Preisbeispiel nennt er die beiden Leit- und Beihirsche. Einer von ihnen kostet rund 600 Euro plus rund 100 Euro Betäubung vor dem Transport.

Zusammenfassend stellt Böglmüller fest: „Das war meines Erachtens ein Schnellschuss einer Lobby aus nicht verständlichen Gründen und außerhalb von Deutschland und Österreich. Mit der Verordnung wurde deutlich über das Ziel hinausgeschossen.“ Für die freie Natur gebe es zur Bestandsregelung bewährte Abschusspläne. Für die Gehegehaltung besteht ohnehin keine Gefahr, dass sich Sikawild mit Dam- oder Rotwild kreuzt, noch dazu, weil es bei den verschiedenen Gattungen unterschiedliche Brunftzeiten gibt. Hoffnung setzt der Bernauer darauf, dass die Verordnung aufgrund der wachgerüttelten Öffentlichkeit überarbeitet wird. Vor allem hofft er, dass die Einleitung eines Verfahrens zur Ausnahmegenehmigung für die bestehende, registrierte landwirtschaftliche Sikahirschzucht und Gehegehaltung nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 1143/2014 Erfolg hat. Des Weiteren hofft er auf die Unterstützung aus der Politik, insbesondere der landwirtschaftlichen Vertreter, und darauf, dass das von ihm und seinen Kollegen praktizierte Tierwohl Anerkennung findet.

Hoffen auf
die Politik

„Sikawild wurde 1898 in Deutschland eingeführt und kam 1907 nach Österreich – jetzt sollen wir bis August 2027 alle Tiere auch in Gehegen töten. Damit verhindern wir nicht nur bei mir, sondern in vielen anderen Fällen, dass Landwirtschaft erhalten bleibt, wenn eine bisherige Form – aus welchen Gründen auch immer – nicht mehr möglich ist.“ Eine von ihm geplante Erweiterung seines Geheges für den Obstgarten stellt er momentan zurück. Der bereits angeschaffte Zaun bleibt derweil im alten, inzwischen leeren Kuhstall.

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