Chieming – In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden von Verwaltungsrat Ewald Mayer zwei in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse bekannt gegeben. Das Gremium hat der Veräußerung des Grundstücks Max-Kurz-Straße 13 zugestimmt und wurde über die Urkunde des Notars Timm Jenewein in Traunstein vom Oktober 2025 in Kenntnis gesetzt.
Gebäudehöhen
und Gauben
Außerdem hat das Gremium der Genehmigung der Kaufverträge zum Erwerb der Straßengrundstücke zur Erweiterung des Baugebietes an der Buchäckerstraße in Egerer zugestimmt. Die Urkunden des Notars Bernhard Gleißner in Traunstein vom November 2025 nahm der Rat zur Kenntnis. Das Gremium hat die Bauleitplanung und erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Buchäckerstraße“ in Verlängerung der Buchäckerstraße in Egerer einvernehmlich auf den Weg gebracht. Auch der Satzungsbeschluss für den Bereich von vier Grundstücken auf Grundlage des Planungsbüros BEGS aus Traunstein erfolgte einstimmig.
Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Stellungnahme des Landratsamtes Traunstein, Untere Bauaufsichtsbehörde, vom Dezember 2025 genommen. Dementsprechend stellen die festgesetzten Höhen der Oberkante Fertigfußboden Maximalwerte dar. Eine Überschreitung ist unzulässig, so Bürgermeister Stefan Reichelt. „Das geplante Gelände ist am Gebäude so herzustellen, dass die fertige Geländeoberkante im Bereich der Außenwände zwischen 0,15 und 0,30 Meter unter der Oberkante Fertigfußboden liegt.“ Pro Dachfläche sind nur Dachgauben einheitlicher Form und Gestaltung zulässig. Unterschiedliche Gaubenformen auf derselben Dachfläche sind unzulässig.
Die Anregung der Industrie- und Handelskammer, nicht störende Gewerbegebiete ausnahmsweise zuzulassen, lehnt die Gemeinde ab. Sie verfolgt das Ziel, einen ruhigen, überwiegend wohngeprägten Gebietscharakter zu sichern und zusätzliche Immissionen sowie Nutzungskonflikte zu vermeiden.
„Die Zulassung solcher Betriebe soll daher ausschließlich im Wege einer Einzelfallprüfung durch den Gemeinderat erfolgen“, betonte Bürgermeister Stefan Reichelt.
Seitens der „Deutschen Bahn AG“ und „Deutsche Bahn Energie GmbH“ kam als Stellungnahme, dass im Plangebiet eine 110-Kilovolt-Bahnstromleitung mit einem Schutzstreifen von 60 Metern verläuft, innerhalb dessen besondere Einschränkungen für Bauwerke und Anlagen gelten. „Bauvorhaben und Schutzstreifen müssen vorab geprüft und genehmigt werden. Für alle Bauwerke und Gerätschaften sind die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände und Höhenbegrenzungen einzuhalten“, führte Reichelt aus.
Sicherheitsabstände
zur Bahnstromleitung
„Der Bebauungsplan enthält bereits einen Hinweis auf das Abstimmungserfordernis mit der „DB Energie GmbH“. Zudem wurden die Stellungnahmen an die betroffenen Eigentümer zur Kenntnisnahme übersandt. „Ergänzungen der Planung sind nicht erforderlich“, erklärte der Bürgermeister. An die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes gerichtet, sagte Reichelt, dass die Ausgleichsfläche an das Ökoflächenkataster des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu melden ist. Damit werde der Stellungnahme Rechnung getragen.
Anschließend folgten die Zustimmungen zur Bauleitplanung und der Satzungsbeschluss der Erweiterung des Bebauungsplans „Buchäckerstraße“ durch das Gremium einvernehmlich.