„Das ist doch kein Umgang miteinander“

von Redaktion

Naturschutzbehörde will in Bernau eine Buche unter Schutz stellen – Kontakt zum Eigentümer gab es nicht

Bernau – In der jüngsten Sitzung des Bernauer Gemeinderats befasste sich das Gremium mit der finalen Version der geplanten Schutzverordnung für Landschaftsbestandteile Hitzelsberg. Bürgermeisterin Irene Biebl-Daiber betonte, dass das Landratsamt bei der Ausfertigung der Planungen bezüglich der Verordnung der geschützten Landschaftsbestandteile Hitzelsberg „auf unsere Wünsche eingegangen“ sei.

Diskussion über
Naturdenkmal

Konkret hatte die Gemeinde den Wunsch geäußert, dass die Schutzzone beziehungsweise deren Grenze nicht unmittelbar an die Infrastruktur anstößt, sondern einige Meter abrückt.

Die Unterlagen sind am Mittwoch, 4. Februar, im Rathaus eingegangen. Gleichzeitig erfolgte die Beteiligung der Fachstellen, der Eigentümer und des Bewirtschafters termingerecht, teilte die Verwaltung mit. Nun sind die Unterlagen vom Montag, 16. Februar, bis einschließlich Freitag, 20. März, im Rathaus einsehbar.

Biebl-Daiber fragte im Gemeinderat nach, ob die Gemeinde hinsichtlich dieser zweiten Auslegung nochmals eine Stellungnahme abgeben solle. Vonseiten der Ratsmitglieder gab es dazu keine weiteren Anregungen.

Für mehr Diskussion sorgte allerdings die Mitteilung der am Verfahren beteiligten Unteren Naturschutzbehörde. Dabei ging es um deren Ankündigung, eine Buche, die außerhalb der Schutzzone steht, „samt eines noch genauer festzulegenden Umgriffs zur späteren Ausweisung als Naturdenkmal sicherzustellen“. Das Verfahren zur Unterschutzstellung wird voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2026 beginnen. Im Amtsblatt wurde es bereits Ende Januar angekündigt. „Dann ist das so!“, erklärte Ursula Zeitlmann (Grüne) ihre Zustimmung zur Vorgehensweise, während Biebl-Daiber deutlich ihre Skepsis zeigte. „Ich weiß nicht, ob der Eigentümer das so hinnehmen will.“

Wie auf dem Lageplan ersichtlich, überragt die Krone der Buche auch weite Teile eines benachbarten Grundstücks mit anderen Eigentümern, die ebenfalls davon betroffen sind. Dies veranlasste Jakob Müller (CSU), nach der Verkehrssicherungspflicht für den Baum zu fragen. Verantwortlich sei derjenige, auf dessen Grundstück der Baumstamm stehe, informierte Biebl-Daiber. Bei vorherigen Ortsterminen war die Buche wohl nie Gegenstand der Gespräche, „sie ist mit keinem Wort erwähnt worden“, so Biebl-Daiber. „Das ist doch kein Umgang miteinander“, erklärte sie verärgert.

Auch Peter Pertl (CSU) stieß sich am Vorgehen, und Peter Steindlmüller (CSU) bezog sich auf den Wald, der „Ergebnis von guter landwirtschaftlicher Praxis ist“. Letztlich „ist aber auch das Leben eines Baumes endlich“, so Steindl-müller.

„Übergriffiges
Vorgehen“

Josef Wörndl (CSU) schloss sich Steindlmüller an und bezeichnete das Vorgehen der Unteren Naturschutzbehörde als „übergriffig“. Josef Genghammer (Grüne) würdigte das Vorgehen der Behörde mit den Worten „die Buche ist schützenswert“ und unterstrich, dass „generell die Unterschutzstellung auf jeden Fall wünschenswert ist“, dies betreffe „Tiere und Pflanzen“.

Auf Nachfrage von Franz Praßberger (ÜWG), ob die Gemeinde auch für den Baum eine Stellungnahme abgeben müsse, erklärte die Bürgermeisterin, dass die Gemeinde in das Verfahren einsteige, „wenn es soweit ist“. Der Eigentümer wurde über die Unterschutzstellung „erst aus dem Amtsblatt informiert“.

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