Prien – Das Eichental ist für viele in Prien eine beliebte Kulisse für einen Spaziergang. Im Frühling sieht man an den austreibenden Bäumen die Natur erwachen, im Sommer spenden die Bäume Schatten, im Herbst bezaubert das bunte Farbenspiel des Laubes und im Winter sind alle einzelnen Ästchen der teils jahrzehntealten Bäume bis in die Kronen zu bestaunen.
„Sehr ungewohnter,
neuer Anblick“
Doch nach umfangreichen Baumfällarbeiten ist der Weg entlang des Mühlbachs kaum wiederzuerkennen. „Es ist ein sehr ungewohnter, neuer Anblick“, sagt Priens Bürgermeister Andreas Friedrich im Telefonat mit der Chiemgau-Zeitung. Es sei erst einmal ein emotionales Thema, es „schaut momentan sehr licht aus“. Die Marktgemeinde war in die Arbeiten nicht eingebunden, denn die Fläche – sowohl Hang, Weg, als auch Bach – ist im Privatbesitz. Drei Waldbesitzer – das Areal am Hang ist als Forstfläche im Flächennutzungsplan ausgewiesen – haben die Arbeiten durchgeführt, die Gemeinde habe keinen Einfluss, so Friedrich. Im Nachgang konnte Friedrich mit einem Besitzer sprechen, der ihm versicherte, Grund für die Fällung der Bäume sei Gefahrenabwehr gewesen. In jüngerer Vergangenheit habe es zwei Vorfälle gegeben: Ein umstürzender Baum traf die Gerätehütte vom Fischerverein auf der anderen Mühlbachseite, zuletzt – Ende 2025 – kippte eine große und sehr alte Buche, die schon jahrelang schräg wuchs, und hing über Weg und Bach.
„Ich gehe davon aus, dass die Eigentümer im Grunde sehr verantwortungsvoll gehandelt haben, auch wenn es optisch nicht danach ausschaut“, sagt Friedrich. Auch die untere Naturschutzbehörde sei nach Information des Bürgermeisters eingebunden gewesen. Wirtschaftliche Gründe für die Fällungen sieht Friedrich keine: Es sei ein Draufzahlgeschäft, ungefähr zwei Drittel der Fällkosten könnten durch den Holzverkauf wieder eingenommen werden. „Der Eigentümer hat mir gegenüber versichert, dass es eine Sicherheitsmaßnahme war, ausgelöst durch die Baumstürze“. Vor dem Eingriff habe kein Kontakt mit den Eigentümern bestanden, sagt Friedrich.
Maßnahme
für die Sicherheit
Eine Gemeinde könne nur im innerörtlichen Bereich Einfluss auf Baumbestände nehmen, indem Bäume im Bebauungsplan festgesetzt werden, oder durch den Erlass einer Baumschutzverordnung. Dann müssten Fällungen vorher beantragt werden.
Obwohl der Weg entlang des Mühlbachs in Privatbesitz ist, darf die Gemeinde ihn als quasi öffentlichen Weg behandeln und beispielsweise Hinweisschilder zu Wanderwegen anbringen. „Aber er gehört uns nicht“, schließt Friedrich.