Breitbrunn – Mit drei Grundsatzbeschlüssen zu den Themenbereichen „Vorabberatung“, „Außenbereich“ und „unbeplanter Innenbereich“ hat sich die Gemeinde Breitbrunn im Februar auf den Weg gemacht, den „Bauturbo“ zur Anwendung zu bringen. Um Präzedenzfälle zu vermeiden, die bauliche Entwicklung im Ort zu steuern und mehr Wohnraum für junge Familien zu schaffen, wurden folgende Prinzipien festgelegt: Bauwerber sollen vorab das Gespräch mit der Bauverwaltung suchen, Anfragen im Außenbereich lehnt die Gemeinde grundsätzlich ab, und im unbeplanten Innenbereich ist ein städtebaulicher Vertrag vorgesehen.
Kostenersparnis und
Tempo bis 2030
Im Januar hatte Joachim Kaiser, Bauamtsleiter der Verwaltungsgemeinschaft Breitbrunn/Gstadt/Chiemsee, in einer Art Klausur für die Gemeinderäte die Besonderheiten des sogenannten „Bauturbos“ vorgestellt. Der Paragraf 246 e BauGB soll als „Experimentierklausel“ die Schaffung von Wohnraum erleichtern und beschleunigen, ohne die kommunale Planungshoheit oder die Rechte der Nachbarn unangemessen zu beeinträchtigen. Konkret zielt dieser Paragraf auf geplante Wohngebäude ab. Er soll Erleichterung und eine Kostenersparnis für Kommunen sowie Bauwerber bringen und die Realisierung von Wohnraum schneller ermöglichen.
Der Zeitrahmen ist jedoch vorläufig begrenzt und endet am kommenden 31. Dezember 2030. Er betrifft Abweichungen vom Bauplanungsrecht, die mit öffentlichen Belangen und den Nachbarn vereinbar sein müssen. Außerhalb von Bebauungsplangebieten soll es Ausnahmen geben können, die nicht den Vorgaben entsprechen. Da es aber noch keine Erfahrungswerte gibt, sind der Bayerische Gemeindetag und die Bayerische Architektenkammer dabei, ein Formblatt zu erstellen, informierte Joachim Kaiser in der jüngsten Breitbrunner Gemeinderatssitzung. Konsens herrscht jedoch beim Gemeindetag darüber, dass es für die Kommunen absolut wichtig ist, drei Grundsatzbeschlüsse auf den Weg zu bringen.
Potenzielle Bauwerber sollten immer „vorab das Gespräch mit der Gemeinde beziehungsweise mit der Bauverwaltung suchen, bevor sie ihre Pläne einreichen“, betonte Kaiser. Umso wichtiger ist es, dass die Bürger wissen, dass sie ihre Pläne nicht zuerst an das Landratsamt schicken sollten, da dieses das gemeindliche Einvernehmen nicht ersetzen kann. Kaiser machte auch klar, dass es für Bauturbo-Fälle ganz bestimmte Auflagen gibt, denn nicht jeder Bauantrag fällt in diese Kategorie.
„Es geht ja nicht darum, etwas zu verhindern. Aber um Genehmigungen für beispielsweise Erweiterungen, ohne dass der Bebauungsplan extra geändert werden muss“, so Bürgermeister Anton Baumgartner. Als ersten Grundsatzbeschluss stimmten die Räte geschlossen dafür, dass sich der Bauwerber zuvor mit der Gemeinde abstimmen muss.
Der zweite Grundsatzbeschluss sieht vor, dass die Gemeinde Bauvorhaben im Außenbereich grundsätzlich nicht befürwortet. „Wenn wir mal Erfahrungen gesammelt haben, dann können wir immer noch nachjustieren“, betonte der Bürgermeister.
„Muss ich als Gemeinderat immer gleich alles blockieren? Ich dachte, es ginge auch um Bürokratieabbau“, zeigte sich Andreas Plank (Bürgerliste Breitbrunn) skeptisch. „Also, ich bin da absolut dafür“, zeigte sich wiederum Sepp Schneider (parteifrei/ÜWG) überzeugt. Kaiser ergänzte, dass ein Bauturbo-Fall ohnehin nur möglich ist, wenn das geplante Vorhaben maximal 100 Meter von der Baugrenze entfernt ist. Mit Ausnahme von Andreas Obermeier (Parteifrei/ÜWG) stimmten alle für den zweiten Grundsatzbeschluss.
Der dritte Grundsatzbeschluss betraf den unbeplanten Innenbereich. „Früher war dafür eine Änderung des Bebauungsplans notwendig“, wenn Pläne eingereicht wurden, die vom Bebauungsplan abwichen, wie Kaiser erläuterte. Der Rat stimmte in diesem Fall für den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Bauwerber als Voraussetzung für einen positiven Bescheid.
„Ich sehe da Nachteile für den Bauwerber“, meinte Konrad Plank (Bürgerliste Breitbrunn). „Aber die Änderung des Bebauungsplans dauert viel länger“, war Baumgartner überzeugt. Klaus Pfaffelhuber (Parteifrei/ÜWG) wandte ein, dass es ja letztlich der Gemeinderat ist, der über das Vorhaben entscheidet.
Individuelle
Vorgehensweise
Welche Maßgaben die Gemeinde mit den Bauwilligen durch einen städtebaulichen Vertrag regelt, wird individuell auf das jeweilige Vorhaben abgestimmt. Als Beispiele nannte Baumgartner, dass der Bauwerber seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben muss oder der Wohnraum nicht als Ferienwohnung genutzt werden darf. Die Frage von Wolfgang Schlemer (Parteifrei/ÜWG), ob das gemeindliche Einvernehmen wieder durch das Landratsamt ersetzt werden kann, verneinte der Bürgermeister.