Erster Bauturbofall in Breitbrunn

von Redaktion

Bauwerber darf Nutzung unter Auflagen ändern

Breitbrunn – Mit seinem ersten Bauturbofall beschäftigte sich der Breitbrunner Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Ein Bauwerber möchte in einem Nebengebäude auf seinem Grundstück aus dem Hobbyraum im ersten Stock eine Wohnung machen. Diese Wohnung würde sich aber, wenn die Nutzungsänderung durchginge, außerhalb des Bebauungsplans befinden, den die Gemeinde dafür ändern müsste. Mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrags, der die Eigennutzung des jetzigen Eigentümers vorsieht, kann sich die Gemeinde dafür erwärmen. Wie Joachim Kaiser von der Bauverwaltung erläuterte, befinde sich das Vorhaben in einem allgemeinen Wohngebiet.

Bürgermeister Anton Baumgartner sprach von einem „speziellen Fall“, denn es habe schon mal einen genehmigten Vorbescheid für das Vorhaben gegeben, der aber verfallen sei. Die Wohnung sehe rund 20 Quadratmeter vor, so Kaiser, und auch Vorgespräche habe es mit dem Bauwerber schon gegeben. Dieser wolle einmal die kleine Wohnung selber nutzen und an eine Vermietung sei nicht gedacht.

„Das ist ein typischer Fall für einen städtebaulichen Vertrag“, war sich Klaus Pfaffelhuber (Parteifrei/ UWG) sicher. Sabine Huber (Breitbrunner Liste) fragte nach, ob denn das eigentliche Wohnhaus schon existiere, was bejaht wurde. Dem Vorschlag von Bürgermeister Anton Baumgartner stimmte das Gremium zu. Dieser sah den Fall eines Bauturbos gegeben und schlug vor, das „Ja“ der Gemeinde daran zu binden, dass nur für den jetzigen Eigentümer (den Antragsteller) eine Ausnahme von der Hauptwohnsitzbindung gelten solle. Hintergrund war, dass der Bauwerber sich in absehbarer Zukunft wohnlich verkleinern will und dann trotzdem noch in Breitbrunn eine Bleibe haben möchte. daa

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