Gstadt – Wie die Nachbargemeinde Breitbrunn hat auch der Gemeinderat in Gstadt drei wesentliche Grundsatzbeschlüsse gefasst. Diese sollen den „Bau-Turbo“, wenn er zur Anwendung kommt, nicht einschränken, aber doch gewisse stabile Rahmenbedingungen schaffen. „Wir sind als Gemeinde zum ersten Mal in der Pflicht!“, unterstrich Bürgermeister Bernhard Hainz, denn die Kommunen tragen nun die Verantwortung und die Konsequenzen bei Wohnbauentscheidungen allein. Das Landratsamt ist sozusagen „raus“.
Verpflichtende
Beratung
Joachim Kaiser von der Bauverwaltung erinnerte zu Beginn an die Informationsveranstaltung im vergangenen Januar, bei der der „Bau-Turbo“ und seine Anwendungsmöglichkeiten vorgestellt worden waren. Er ging auf die Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags ein, der geraten hatte, dass die Gemeinden bezüglich des „Bau-Turbos“ drei wesentliche Grundsatzbeschlüsse fassen sollten. So solle bei allen Fällen vorab eine Beratung des Bauwerbers mit der Gemeinde erfolgen. Kaiser ging dabei auf den neuen Paragrafen 36a als den zentralen Verfahrensteil des Bau-Turbo-Systems ein. Herzstück ist jedoch der neue Paragraf 246e BauGB, der Gemeinden bis Ende 2030 in die Lage versetzt, bei Wohnbauvorhaben von geltenden planungsrechtlichen Vorgaben abzuweichen.
Damit ergänzt er auch die Vorschriften in Paragraf 31 und 34. Hinzu kommen der neue Zustimmungsmechanismus zu Paragraf 36a sowie der ebenfalls neu gestaltete Außenbereichs-Paragraf 35 BauGB. Über alle drei Grundsatzbeschlüsse wurde einzeln abgestimmt.
Den Anfang machte die Zustimmung zu Vorabberatungen bei allen künftigen Fällen.
Zu längeren Diskussionen führte bereits der zweite geplante Grundsatzbeschluss. Dabei ging es um Wohnbauvorhaben im Außenbereich. Kaiser ging im Detail auf die Voraussetzungen ein. Ebenso auf die Maßgabe, dass hier nur dann eventuell ein Bau-Turbo-Fall vorliege, wenn sich das Vorhaben maximal 100 Meter vom baurechtlichen Innenbereich entfernt befinde.
Der Grundsatzbeschluss ziele darauf ab, „Bauvorhaben im Außenbereich grundsätzlich nicht zu befürworten“, erklärte Kaiser. Der Grund dafür sei, dass die Innenraumentwicklung priorisiert sei.
Michael Rappl (Freie Wählergemeinschaft) nannte den „Bau-Turbo“ ein „machtvolles Werkzeug, das mit Vorsicht zu genießen ist“, und bezog sich auf die Schaffung von Präzedenzfällen. Dominikus Schneider (Freie Wählergemeinschaft) kritisierte, dass „ja bei uns so gut wie alles Außenbereich ist“. „Ich weiß nicht, ob wir uns damit was Gutes tun“, zeigte er sich bezüglich des zweiten Grundsatzbeschlusses skeptisch. „Sonst kriegen wir eine Bebauung zusammen, die wir gar nicht wollen“, warb Bürgermeister Hainz um Zustimmung. Außer Gerhard Kreisel (Bürgerliste) stimmten letztlich alle für den zweiten Beschluss.
Städtebaulicher Vertrag
als Voraussetzung
Beim dritten Grundsatzbeschluss ging es um Wohnbauvorhaben im baurechtlichen Innenbereich. Kaiser erläuterte, dass es nur dann „Bau-Turbo-Fälle“ seien, wenn die geplanten Vorhaben geltendes Baurecht überschritten. Die Gemeinde solle daher ihre Zustimmung von einem zuvor abgeschlossenen städtebaulichen Vertrag abhängig machen. „Die Auflagen müssen aber angemessen sein“, unterstrich Kaiser, und dürften auch nur für den Teil gelten, „der das vorhandene Baurecht überschreitet“. Auch der dritte Grundsatzbeschluss fand Zustimmung. Der Beschluss wurde von den Gemeinderäten einstimmig gefasst.