Neue „Tax Compliance- Richtlinie“ kommt

von Redaktion

Gstadter Kämmerer erläutert Gründe

Gstadt – Die Zustimmung des Rats und die Einführung der „Tax Compliance-Richtlinie“ mache deutlich, so Kämmerer Karl-Heinz Heitauer, wie die kommunale Finanz-Verwaltung „mit steuerlichen Tatbeständen umgeht“. Das Gremium folgte in seiner jüngsten Sitzung mit der Verabschiedung der Richtlinie damit der Nachbargemeinde Chiemsee, die schon für die Einführung gestimmt hatte.

Der Kämmerer betonte, dass die Richtlinie keine „Außenwirkung“ habe und ganz wesentlich auf die Gemeinde und ihre gewerblichen Bereiche ausgerichtet sei. „Wir werden ja steuerlich beraten“, ebenso wie die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft beraten werden. „Es geht im Grunde um die Haftung“, so Heitauer. Er ging auf die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft tretende Umsatzsteuer 2b ein. Spätestens ab 2027 sind sämtliche wirtschaftlichen Tätigkeiten der Kommune, mit wenigen Ausnahmen, nach Paragraf 2b UStg umsatzsteuerpflichtig. Heitauer bezifferte die Haushaltsstellen der Verwaltungsgemeinschaft auf 1.400 und es gehe auch darum, den Behörden zu verdeutlichen, dass die Finanzverwaltung „ordentlich arbeitet“.

Mit einer Gegenstimme (Gerhard Kreisel/Bürgerliste) stimmte der Gemeinderat für die Annahme der Richtlinie. daa

Artikel 1 von 11