Reit im Winkl – Bei zwei in der vergangenen Sitzung des Gemeinderats Reit im Winkl vorliegenden Anträgen zur Errichtung von Wohngebäuden will das Gremium noch abwarten, bis die Richtlinien für die Anwendung des Bauturbos erarbeitet sind. Behandelt wurde auch ein Antrag auf Nutzungsänderung in eine Wohneinheit und eine Ferienwohnung.
Für ein Grundstück auf der Gemarkung Forst an der Weitseestraße bei der Einfahrt zum Groißenbachweg lag ein Antrag der Immobilien Freistaat Bayern auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Wohngebäuden vor. Ein solcher war bereits in einer Sitzung im September vergangenen Jahres behandelt worden. Die Verwaltung hatte damals das Grundstück dem Außenbereich gemäß Baugesetzbuch zugeordnet, was zwischenzeitlich auch durch das Landratsamt bestätigt worden sei, erläuterte Bürgermeister Matthias Schlechter. Aus diesem Grund habe der Gemeinderat den Antrag einstimmig abgelehnt.
Nun solle der Antrag nochmals im Bauturboverfahren geprüft und über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens entschieden werden. Der Gemeinderat habe in seiner Sitzung am 3. Februar den Beschluss gefasst, der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags zu folgen und zunächst Richtlinien für die Anwendung des Bauturbos zu erarbeiten, fuhr Schlechter fort. Daher schlage die Verwaltung vor, die Zustimmung zum Antrag nicht zu erteilen. Sobald die Richtlinien zum Bauturbo erarbeitet seien, könne das Vorhaben, wenn gewünscht, nochmals geprüft werden. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung und verweigerte dem Antrag auf Vorbescheid einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Ähnlich lag der Fall bei einem Antrag auf Vorbescheid auf Neubau eines Wohnhauses auf einem Grundstück an der Entfeldener Straße. Die Verwaltung sei der Ansicht, dass es sich bei dem gegenständlichen Grundstück um ein Außenbereichsgrundstück handle, unterrichtete Bürgermeister Schlechter. Das Grundstück befinde sich außerdem im Wasserschutzgebiet, daher sei der Antrag zunächst abzulehnen.
Im Rahmen des Bauturbos könne das Vorhaben aber nochmals geprüft werden, weil hier ein städtebaulicher Vertrag, zum Beispiel hinsichtlich Mietpreisbindung, gefordert werden könne. Auch in diesem Fall müsse die Erarbeitung der Richtlinien für die Anwendung des Bauturbos noch abgewartet werden. Somit verweigerte der Gemeinderat auch bei diesem Antrag auf Vorbescheid einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Weiter ging es um einen Antrag auf Nutzungsänderung in eine Wohneinheit und eine Ferienwohnung in einem Anwesen in Seegatterl. Bereits in einer Sitzung im Dezember vergangenen Jahres war eine Umnutzung der beiden bestehenden Wohneinheiten in zwei Ferienwohnungen beantragt worden. Dieser habe dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats widersprochen, wonach Ferienwohnungen lediglich in Verbindung mit einem Hauptwohnsitz zugelassen werden, sagte Bürgermeister Matthias Schlechter dazu. Nun wurde der Antrag dahingehend abgeändert, dass die Wohneinheit im Erdgeschoss in eine Ferienwohnung umgenutzt und die im Obergeschoss im Hauptwohnsitz genutzt werden soll. Aus diesem Grund könne dem jetzt zugestimmt werden, gab Schlechter zur Auskunft.
Der Gemeinderat Reit im Winkl erteilte somit für den Antrag einstimmig das gemeindliche Einvernehmen. Ein bereits vorliegendes Nutzungskonzept ist als Bestandteil in die Baugenehmigung mitaufzunehmen. sh