Familienmodell beschlossen

von Redaktion

Seeon-Seebruck vergibt günstiges Bauland nach besonderer Rangliste – Auch ein Ferienhaus ist Thema

Seeon-Seebruck – Der Gemeinderat Seeon-Seebruck hat in einer außerordentlichen öffentlichen Sitzung die Vergabekriterien für die im neuen Wohnbaugebiet Seeon-Dorf geplanten Einfamilien- und Doppelhäuser festgelegt und einstimmig beschlossen.

Das sogenannte Familien- und Ansiedlungsmodell zielt darauf ab, durch vergünstigtes Grundeigentum junge Familien und Einheimische zu fördern. In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung wurden auch die Baugrundpreise beschlossen und für öffentlich erklärt, wie Hauptamtsleiter Benjamin Anweldt auf Nachfrage der Chiemgau- Zeitung mitteilte.

Elf Grundstücke
stehen zur Verfügung

Der Quadratmeterpreis im Kontingent A liegt bei 390 Euro und im Kontingent B bei 490 Euro. Dazu kommen noch die Erschließungskosten, zuzüglich einer Vorauszahlung für die Erschließungskosten in Höhe von 100 Euro. Die insgesamt elf zur Verfügung stehenden Grundstücke liegen zwischen 420 und 700 Quadratmetern.

Wie Hauptamtsleiter Anweldt erklärte, habe sich die Verwaltung bei den Vergabekriterien intensive Gedanken gemacht und diese grundsätzlich in zwei Kontingente eingeteilt. Grundstücke des Kontingents A werden zu einem ermäßigten Kaufpreis angeboten. Hierfür dürfen Bewerber kein Immobilieneigentum in der Gemeinde vorweisen. Immobilieneigentum außerhalb der Gemeinde wird zum Vermögen angerechnet. Zudem dürfe die Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschritten werden, so der Hauptamtsleiter.

Kontingent B hingegen weist nur die besonderen Zugangsvoraussetzungen auf, wonach die Bewerber nicht Eigentümer eines bebauten Grundstücks oder einer bewohnbaren Immobilie in der Gemeinde sein dürfen.

Für die Auswahl aus mehreren berechtigten Bewerbern wird nach Sozial- und Ortsbezugskriterien eine Rangliste erstellt, welche die familiäre Situation, die Dauer des Erstwohnsitzes oder der Erwerbstätigkeit sowie das Ehrenamt in der Gemeinde berücksichtigt. Eine punktebasierte Bewertung des Vermögens findet nicht statt. Die Vergaberichtlinien beziehungsweise das Punktesystem werden in den nächsten Tagen auf der Webseite der Gemeindeverwaltung Seeon-Seebruck eingestellt.

Der Diskussion war zu entnehmen, dass der Gemeinderat sich über die Bewertung einig war. Franz Wörndl (CSU) sprach von einer transparenten Wertung und äußerte die Hoffnung, damit viele Gemeindebürger mit ins Boot nehmen zu können. Sepp Daxenberger (CSU) glaubt: „Entscheiden wird sich das Ganze über den Preis.“ Er fügte hinzu, die Wertung sei okay und bei Baulandausweisungen hätten sich Nachfrage und Bedarf bisher gut die Waage gehalten.

Der Gemeinderat hat zudem mehrheitlich eine erste Zusicherung zum Bau eines Ferienhauses in der Kastellgasse in Seebruck in Aussicht gestellt. Rechtssicherheit könne das geplante Vorhaben jedoch nur im Rahmen eines Vorbescheides oder eines Bauantragsverfahrens erhalten, hieß es. Der Antragsteller hatte in der Verwaltung vorgefühlt, ob vor einem Grundstückskauf eine Nutzungsänderung von einem Wohn- in ein Ferienhaus grundsätzlich möglich wäre.

Als Argument führte der Antragsteller an, dass die aktuelle Bebaubarkeit für seine vierköpfige Familie zu begrenzt sei. Die Familie möchte die Gelegenheit zum Bauen nicht verpassen und äußerte den Wunsch, zunächst ein Ferienhaus zu errichten, mit der Option, es später selbst zu beziehen, sobald die Kinder etwas größer sind.

Nach Angaben der Verwaltung befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Seeon-Ortsmitte“. Für den Bereich des ursprünglichen Gesamtgrundstücks sei vor rund sechs Jahren eine Änderung des Bebauungsplans bezüglich der Anzahl zulässiger Wohneinheiten durchgeführt worden. Um den bestehenden Wohnraum, insbesondere kleine Wohnungen, auch dem „normalen Wohnungsmarkt“ zuführen zu können – also keine Ferienwohnungen mehr –, sei die Anzahl der zulässigen Wohneinheiten bei zwei Gebäuden (A1 und A2) erhöht worden. Die Verwaltung weist jedoch darauf hin, dass im Rahmen der bestehenden Festsetzung eines Dorfgebiets eine Ferienwohnung auch weiterhin möglich sei. Dies könne im Rahmen einer Bauleitplanung nicht ausgeschlossen werden.

Aus Sicht der Tourist-Info wäre ein Ferienhaus in der Kastellgasse zu begrüßen und würde das Angebot bereichern. Aktuell gebe es nur ein einziges Ferienhaus dieser Größe in Seebruck, wo bis zu acht Personen in einer abgeschlossenen Wohneinheit untergebracht werden können. Zur möglichen Auslastung konnte die Tourist-Info keine Vorhersage treffen, da es vom Gastgeber abhänge, wie er sein Objekt anbiete.

Dem Tenor der Diskussion war zu entnehmen, dass in erster Linie die Wohnbebauung Vorrang haben sollte. Bei vier Gegenstimmen wurde dann aber doch ein positives Stimmungsbild abgegeben.

Mangel an
Ferienhäusern

Auch in der Rosenheimer Straße in Seebruck möchte ein Grundstücksbesitzer eine 60 Quadratmeter große Einliegerwohnung künftig als Ferienwohnung vermieten und hat eine Nutzungsänderung eingereicht. Dieser Antrag wurde einstimmig genehmigt. Das Wohnhaus befinde sich in einem „reinen Wohngebiet“, in dem ausnahmsweise Ferienwohnungen zulässig seien, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung.

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