Bergen/Traunstein – Vor knapp einem Jahr standen sie sich erstmals vor Gericht gegenüber, und schon da wurde es emotional: die ehemaligen Pächter des Gasthauses in der Ortsmitte von Bergen und die Eigentümerin. Es geht um Unterschlagung und Pfandkehr. Der Prozess gegen die beiden Ex-Wirte konnte jetzt zu Ende gebracht werden. Beide müssen jeweils 1.200 Euro an gemeinnützige Organisationen zahlen – im Gegenzug wurde das Verfahren gegen die Angeklagten eingestellt. Die Angeklagten sind also mit einem blauen Auge davongekommen. Zwei Zeugen, darunter die Eigentümerin, wären vor dem Traunsteiner Amtsgericht schon bereitgestanden. Doch Staatsanwaltschaft, Richterin Veronika Ritz und die Angeklagten waren schnell mit der Einstellung des Verfahrens einverstanden. Richtig in die Verhandlung eingestiegen wurde daher gar nicht mehr. Die Männer sind 44 und 24 Jahre alt und leben inzwischen beide nicht mehr im Landkreis Traunstein.
Erstmals in die Tiefe ging es am ersten Prozesstag am 6. März 2025. Die Vorwürfe: 70.000 Euro im Pachtrückstand wären die Wirte gewesen. Also machte die Eigentümerin am 14. Oktober 2022 ihr Verpächterpfandrecht geltend – heißt: Alle Dinge im Gasthaus, auch wenn sie den Pächtern gehören, wurden gepfändet, müssen also dort bleiben. Doch die beiden Männer hielten sich nicht daran. Später setzte es dann auch noch eine fristlose Kündigung und eine Räumungsklage. Die Eigentümerin ist Gesellschafterin einer in der Region bekannten Immobilienfirma. Einer der Angeklagten meinte dagegen: „Wir hatten nur Ärger damit.“
Die früheren Wirte waren zum Prozessauftakt im März 2025 zum Teil geständig, bestritten aber den Pachtrückstand. „Den Hotelbereich konnten wir wegen der Sanierung nie nutzen. Und in der Gastro ging anfangs keine Heizung und kein Warmwasser. Drum haben wir die Pacht gemindert“, wehrte sich der jüngere der beiden Angeklagten. Die Vorwürfe gegen die Eigentümerin gingen noch weiter: Sie hätten auf eigene Kosten Duschwannen für die Hotelzimmer einbauen müssen oder Bodenbeläge für 130.000 Euro. „Uns wurden Baumaßnahmen zugeschoben“, so der jüngere der beiden Angeklagten damals.
„Was nicht explizit Verpächtersache ist, ist Sache des Pächters. So stand es im Vertrag“, meinte die Eigentümerin bei der ersten Verhandlung achselzuckend. Zu einem Urteil kam es im März 2025 nicht, weil Richterin Ritz noch Nachermittlungen forderte. Ein zwischenzeitlicher zweiter Verhandlungstag scheiterte, weil die Angeklagten nicht auftauchten. Im Gebäude in Bergens Zentrum, inzwischen zu einem richtigen Schmuckstück hergerichtet, herrscht inzwischen wieder Hotelbetrieb. xe