Heftiger Widerstand gegen Wohnblock in Inzell

von Redaktion

Ein umstrittenes Bauvorhaben sorgt für eine volle Gemeinderatssitzung in Inzell. Nach massiver Kritik der Anwohner, die auch Unterschriften vorlegen, wird der Antrag zurückgestellt.

Inzell – Unerwartet viele interessierte Bürger waren bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Inzell vor Ort. Doch das Bauvorhaben, das ihr Interesse weckte, kam letztendlich nicht zur Vorstellung.

Als erster Punkt auf der Tagesordnung war die Vorstellung der Planung eines Mehrfamilienhauses am Sulzbach 8 vorgesehen. Hierzu sollte ein Beschluss über das grundsätzliche Einverständnis gefasst werden. Das Vorhaben wird bei den Anwohnern kontrovers gesehen. Auch eine Bürgergruppe hat sich dazu gebildet. Deren Sprecher Erich Lackner hatte Rederecht in der Sitzung. Allerdings hatte Bauherr Manfred Haberlander das Vorhaben zunächst zurückgestellt und wollte in der nichtöffentlichen Sitzung einige Änderungen einbringen. Dennoch wurde das Thema in der Sitzung ausgiebig diskutiert.

Anwohner äußern
massive Bedenken

Derzeit steht ein Gebäude auf dem Grundstück, das neu bebaut werden soll. Erich Lackner, Sprachrohr der Bürgergruppe, erläuterte, dass das geplante neue Gebäude mit 35 Metern Länge und zwölf Metern Höhe unpassend sei in dieser Lage. Für die umliegenden Nachbarn würden sich einige Nachteile ergeben, beispielsweise durch die Beschattung. Durch die notwendige Hangabgrabung für die erforderliche Geländestufe drohe zudem ein Abrutschen des Hanges, wobei auch die umliegenden Gebäude beeinträchtigt werden könnten.

Hinzu komme eine Mehrbelastung der Verkehrssituation mit 20 zusätzlichen Fahrzeugen für das neue Gebäude mit den vielen Wohnungen. Die Zubringerstraße sei sehr eng und vor allem im Winter befürchten die Anwohner Probleme mit der dann notwendigen Schneeablagerung.

„Es ist ein Riesenwohnblock, und das schafft dann einen Präzedenzfall für die Gemeinde. Auch auf zwei weiteren Grundstücken in der Hanglage könnten dann solche Bauwerke hingestellt werden“, sagte Lackner. Allein die vielen Unterschriften aus dem gesamten Viertel und die Präsenz der Nachbarschaft in der Gemeinderatssitzung würden die Bedeutung des Themas zeigen. Letztendlich kam es bei der Sitzung nicht zu einem Beschluss seitens des Gemeinderates, und die Vorstellung des Bauherrn wurde im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt.

Weitere Bauanträge
einstimmig genehmigt

Weiter ging es mit einem Bauantrag zum Anbau einer Eingangshalle am Designhotel Fritz-Gastager-Straße 10. Geplant ist hier, eine überdachte Terrasse zu schließen und zu einer Eingangshalle mit Rezeption umzubauen. Der Bauherr plant dabei im Erdgeschoss des Anwesens Hotel Alpenliebe den Anbau einer neuen Eingangshalle. Die Größe des Anbaus hat eine Grundfläche von 45,86 Quadratmetern. Der Gemeinderat gab grünes Licht für das Bauvorhaben und stimmte geschlossen für den Bauantrag.

Beraten wurde auch der Bauantrag zur Errichtung von Kühlzellen und einer Lagerfläche als Anbau an das bestehende Gastgewerbe der Kesselalm. Zusätzlich ist eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Anbaus in der Froschseer Straße 37 geplant. Der unterkellerte Anbau an das bestehende Almgebäude ist in einer Größe von rund 70 Quadratmetern Grundfläche vorgesehen. Der Keller soll als Lager dienen, das Erdgeschoss wird an die bestehende Küche und Theke angebaut und um eine Kaffeetheke, einen Personalraum und um einen Vorraum mit Kühlung erweitert.

Planungsrechtlich stellt sich die Situation so dar, dass das geplante Bauvorhaben innerhalb des gültigen Bebauungsplans „Sondergebiet Kessellift“ liegt. Der geplante Aufstellort befindet sich teilweise außerhalb der Baugrenzen. Die festgesetzte Baugrenze wird geringfügig um circa 21,77 Quadratmeter überschritten. Deshalb wurde eine isolierte Befreiung mit Begründung für die Baugrenze und auch für die festgesetzte Firstrichtung beantragt. Einer Überschreitung der Baugrenze kann wegen Geringfügigkeit zugestimmt werden. Laut Bebauungsplan sind Solar- und Photovoltaikanlagen in der gleichen Neigung wie die Dachfläche zulässig. Sie dürfen nicht aufgeständert und nicht über die Dachfläche ragen. Die Lage des Schmutzwasserkanals ist zwingend vom Bauherrn zu überprüfen und der Schmutzwasserkanal ist auch während der Baustelle zu sichern, hieß es im Gemeinderat.

Der Haftungsausschluss im Bereich des Kanals (Anbau) wird auf dem Verwaltungsweg mit einem Vertrag zwischen Bauherrn und Gemeinde geregelt. Auf diesem Weg ist auch die Lage der Wasserleitung zwingend zu überprüfen und zu berücksichtigen. Die Gemeinderäte sprachen sich einstimmig für den gestellten Bauantrag aus.

Dritter Bürgermeister Richard Hütter bat darum, sich hinsichtlich des Anbringens von Parteiwerbungen an die Verordnung der Gemeinde zu halten. „Die zusätzlichen Plakatwände sind diesmal etwas größer, und deshalb braucht man keine weitere Wahlwerbung irgendwo aufzuhängen. Die Satzung ist vorgegeben, und man sollte sich daran halten.“

Emotionaler Abschied
vom Geschäftsleiter

Walter Neudecker bestritt seine letzte Sitzung als Geschäftsleiter der Gemeinde Inzell. Bürgermeister Michael Lorenz dankte ihm für die geleistete Arbeit. „Herzlichen Dank für deine neutrale Meinung, die von uns immer wieder eingeholt wurde. Vielen Dank für deine Arbeit“, sagte er. „Du warst immer vor Ort im Sinne der Gemeinde Inzell.“ Auch Petra Maier dankte Walter Neudecker im Namen der Gemeinderäte. „Du warst immer da für uns, wenn es mal Probleme gab, und die Zusammenarbeit war immer sehr vertrauensvoll.“ Für den neuen Lebensabschnitt erhielt Neudecker ein kleines Geschenk.

Der langjährige Geschäftsleiter, seit 2003 bei der Gemeinde Inzell tätig, gab seinen Dank zurück an die Gemeinderäte und Bürgermeister Michael Lorenz sowie dessen Vorgänger Martin Hobmaier und Hans Egger, mit denen er lange Jahre zusammenarbeitete.

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