Reit im Winkl – Da die Gemeinde Reit im Winkl ab der kommenden Sommersaison das Freibad nicht mehr verpachtet, sondern in eigener Regie betreibt, erließ der Gemeinderat in seiner vergangenen Sitzung dafür eine Haus- und Badeordnung. Außerdem ging es um eine Erweiterung des Angebots zur Mittagsbetreuung in der Grundschule.
Kein Pächter
gefunden
Da trotz jahrelanger Suche kein neuer Pächter für das Freibad gefunden werden konnte, wird die Gemeinde dieses ab der kommenden Sommersaison als öffentliche Einrichtung selber betreiben. Um dies zu ermöglichen, habe Doreen Zuck die Ausbildung zur Fachangestellten für Bäderbetriebe absolviert, erklärte nun Bürgermeister Matthias Schlechter (CSU). Zudem werde sie Walter Wolfenstetter bei der Führung des Bades unterstützen. Die Gemeinde könne die Benutzung des Bades sowohl öffentlich-rechtlich mit einer Benutzungs- und einer Gebührensatzung regeln oder aber privatrechtlich. Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht spreche nichts gegen eine privatrechtliche Regelung. Diese sei flexibler zu handhaben. „Die Benutzung muss in diesem Fall über eine Haus- und Badeordnung geregelt werden“, so Bürgermeister Schlechter.
Somit beschloss der Gemeinderat die Haus- und Badeordnung für den Betrieb des gemeindlichen Freibades, wie sie den Besuchern der Sitzung anhand einer Präsentation im Entwurf vorgestellt wurde. Sie enthält unter anderem Regelungen in Bezug auf Öffnungszeiten, Aufsicht, Bestimmungen für den Badebetrieb und allgemeine Verhaltensregeln und tritt am 1. Mai 2026 in Kraft.
Im weiteren Verlauf der Sitzung ging es um die Erweiterung des Angebots der Mittagsbetreuung in der Grundschule für das kommende Schuljahr 2026/2027 und um die Festlegung der Gebühr dazu. Bürgermeister Matthias Schlechter erläuterte dazu, dass im Februar vergangenen Jahres die Monatsgebühren für die Mittagsbetreuung angepasst worden waren. Die Eltern können hier wählen zwischen einer Betreuung von wöchentlich ein bis zwei Tagen mit einer Monatsgebühr von 50 Euro, einer von drei Tagen mit 70 Euro und einer von vier bis fünf Tagen mit 90 Euro. Hinzu kommt die Gebühr für das Mittagessen, soweit davon Gebrauch gemacht wird, in Höhe von vier Euro pro Buchungstag.
Aktuell nehmen insgesamt 30 Kinder das Angebot der Mittagsbetreuung an zwei bis fünf Tagen in Anspruch. Bis zur Fertigstellung der Generationenbrücke mit einer Kita mit Krippe, Kindergarten und Hort wird die Mittagsbetreuung der Gemeinde im kommenden Schuljahr noch weitergeführt. Soweit der Bedarf der Eltern der Kinder der ersten Klasse bis 15.30 Uhr ausreichend ist, bleibt es wie gehabt.
Ab dem Schuljahr 2026/ 2027 ist die Gemeinde allerdings verpflichtet, ein Ganztagsangebot bei Bedarf zu schaffen, das eine Betreuung der Schulkinder der ersten Klasse für acht Stunden von Montag bis Freitag gewährleistet. In den folgenden Schuljahren kommt pro Jahr eine weitere Klasse hinzu, also 2027/2028 die zweite Klasse, 2028/2029 die dritte und 2029/2030 die vierte Klasse. Soweit also bei einem Kind der Bedarf gegeben ist, besteht die Verpflichtung, für die Acht-Stunden-Betreuung zu sorgen.
Die Gesamtkosten (Personal-, Sach- und Gebäudekosten) belaufen sich derzeit auf 90.000 Euro. Im Falle der Erweiterung des Angebots zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs kommen 8.000 Euro Personalkosten hinzu, sodass die Kosten der Gemeinde für die Mittagsbetreuung bei rund 100.000 Euro liegen. An Elternbeiträgen werden 7.800 Euro vereinnahmt, und der staatliche Zuschuss für die Mittagsbetreuung beträgt aktuell noch 13.340 Euro. Somit verbleiben der Gemeinde rund 79.000 Euro.
Größeres
Angebot
Der Rat beschloss einstimmig, dass, soweit über das bisherige Angebot bis 15.30 Uhr der Bedarf im Schuljahr 2026/2027 in der ersten Klasse bis 16 Uhr besteht, für das erweiterte Angebot folgende monatlichen Gebühren festgesetzt werden: ein bis zwei Tage 60 Euro, drei Tage 80 Euro, vier bis fünf Tage 100 Euro.