Wohnraum statt Feriengäste in Übersee

von Redaktion

Bauausschuss Übersee stoppt neue Ferienwohnungen in reinen Wohngebieten

Übersee – Zwei Anträge zur Nutzungsänderung als Ferienwohnung lehnte der Bauausschuss einstimmig bei seiner jüngsten Sitzung ab. Der erste Antrag bezog sich auf den Neubau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und Carport in der Ludwig-Thoma-Straße 6 im Bereich des Bebauungsplanes Vorder- und Hinterbichl, das im Jahr 2024 genehmigt worden war. Nun wurde der Antrag gestellt, die Einliegerwohnung im Obergeschoss als Ferienwohnung zu nutzen. Es sei hier ein reines Wohngebiet, sagte Bürgermeister Herbert Strauch (Freie Bürgerliste, FBL).

Paul Stephl (FBL) bekräftigte, dass es sich um ein schützenswertes Wohngebiet handle, in dem nur in Ausnahmefällen Ferienwohnungen zulässig seien. Die Gemeinde aber sei angewiesen auf Mietwohnungen, sodass er hier nicht zustimmen werde. „Wir können das nicht zulassen“, sagte auch Zweite Bürgermeisterin Margarete Winnichner (Grüne), denn in Übersee seien genügend Unterbringungen für den Tourismus vorhanden, aber nicht für Einheimische. Auch Stefan Berres (CSU) sagte, das größte Problem in Übersee sei der Wohnungsmarkt. Im reinen Wohngebiet könne man diese Umnutzung nicht erlauben.

Ebenfalls wurde die Nutzungsänderung einer Wohnung zur Ferienwohnung auf dem Grundstück im Ortsteil Luft 44 beantragt. Da es sich auch hier um ein reines Wohngebiet handelt, wurde auch dieser Antrag von allen Fraktionen einstimmig abgelehnt. Der Bürgermeister räumte ein, dass es drei Häuser weiter auch Ferienwohnungen gäbe, aber die Situation habe sich geändert. Er sagte, im Gemeinderat müsse unbedingt ein Grundsatzbeschluss gefällt werden, wie jetzt grundsätzlich mit dem Antrag auf Ferienwohnungen im Innenbereich umgegangen werde. Ein glückliches Ende fand nach mehrmaliger Behandlung im Bauausschuss (wir berichteten) die Wiedererrichtung eines Lärm- und Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Kiem-Pauli-Weg 7 entlang der Kreisstraße TS45. Wegen des Baus eines Geh- und Radwegs entlang der Kreisstraße auf einer Länge von rund 21 Metern sowie entlang der Nachbargrenze mit einer Länge von 3,5 Metern sollen die geplanten Zaunelemente aus Lärchenholz in einer Höhe von rund 1,80 Metern aufgestellt werden. Der Abstand zur Grundstücksgrenze beträgt einen halben Meter. Wegen der Lage des Grundstücks an der Kreisstraße besteht eine erhebliche Lärm- und Sichtbelastung. Der Zaun dient dem Schutz gesunder Wohnverhältnisse und der Wahrung der Privatsphäre, heißt es in der Begründung. Obwohl die Einfriedungssatzung der Gemeinde in dem Bereich nur eine maximale Höhe von einem Meter festlegt, wird hier eine Abweichung von der Einfriedungssatzung notwendig. Zustimmungen seitens der Nachbarn, des Wasserbeschaffungsvereins und der Tiefbauverwaltung des Landratsamts Traunstein liegen vor. Auch für das Nachbargrundstück erteilte der Bauausschuss bereits die Genehmigung für einen Schallschutzzaun mit einer Höhe von zwei Metern.

Mit sechs gegen drei Stimmen billigte der Bauausschuss auch den Antrag zur Nutzungsänderung von Gewerbeflächen in drei Wohnungen und die Änderung eines Stellplatzes in einem Gebäude an der Feldwieser Straße 52 (Mondscheinbauer). Bürgermeister Herbert Strauch trug vor, dass das Grundstück planungsrechtlich im Innenbereich liegt. Im nördlichen Gebäude sollen im Erdgeschoss drei zusätzliche Wohnungen entstehen. Ein Stellplatz wird verschoben, einer außerhalb der Tiefgarage erstellt. Der vorher großflächig geplante Kellerraum wird in mehrere kleine Kellerräume aufgeteilt. Der Bürgermeister sagte, die Gemeinde habe keine Handhabe, gegen die Planung vorzugehen. Leider sei es bei dem sehr großen Bauvorhaben in der Ortsmitte nicht möglich gewesen, Wohnungen für die Gemeinde zu sichern. Verärgert äußerte sich Hans Thullner (Grüne). Die Wohnungen seien bereits fertig, also bevor der Antrag behandelt werden konnte. Es sei unerträglich, wie aggressiv hier hochpreisige Zweitwohnsitze verkauft würden, ohne dass die Gemeinde für ihre Einwohner bezahlbaren Wohnraum schaffen könne. Da eine Ablehnung des Antrags nach der Rechtslage sinnlos gewesen wäre, stimmte eine Mehrheit des Gremiums zu. gi

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