Schleching – Bei der jüngsten Gemeinderatssitzung in Schleching ist erneut über den Sonn- und Feiertagsverkauf in diesem Jahr beraten worden. Im Nachgang zu einem Beschluss vom November des vergangenen Jahres war eine Beanstandung von der Regierung von Oberbayern eingegangen. Hintergrund ist die neue Rechtsgrundlage des Bayerischen Ladenschlussgesetzes vom Juli des vergangenen Jahres.
Beanstandung von der
Regierung von Oberbayern
Aufgrund der Gesetzesänderungen wurden die neuen Verordnungen explizit geprüft, wobei sehr viele beanstandet wurden. Die gemeindliche Sonn- und Feiertagsverordnung vom November wurde daraufhin außer Kraft gesetzt und eine neue Verordnung erlassen. Konkret beanstandet wurde, dass in Schleching keine Beschränkung auf bestimmte Orte vorgenommen wurde. Eine Beschränkung auf das gesamte Gemeindegebiet ist unzulässig.
Um dem Bestimmtheitsgrundsatz ausreichend Rechnung zu tragen, wird der Verordnung nun ein Lageplan des Ortskerns beigefügt und der Geltungsbereich im Text ebenfalls auf den Ortskern von Schleching definiert. Die Gemeinderäte stimmten dem einstimmig zu.
Zudem waren einige Bauvorhaben Thema im Gremium. In Schleching-Ettenhausen, nahe der Alpbachstraße, wurde einem Vorbescheidsantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Die Behandlung des Vorhabens mit dem sogenannten „Bauturbo“ kann hier – nach Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages – in Aussicht gestellt werden.
Die Möglichkeiten
des Bauturbos nutzen
Bürgermeister Loferer (CSU) begrüßte das Vorhaben, damit Einheimische in Schleching wohnen bleiben können. Andi Hell (BfS) meinte, dass die Möglichkeit des Bauturbos unbedingt genutzt werden müsse, und fand, dass dies auch schon früher wünschenswert gewesen wäre.
Mit einem weiteren Antrag stellte Melanie Glück die Errichtung eines Zweifamilienhauses auf einem Grundstück in der Austraße vor. Der Antrag wurde bereits im Dezember behandelt, wobei einer Überschreitung der Baugrenze von 87 Zentimetern zugestimmt worden war.
Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro musste der Baukörper bezüglich der Einhaltung der Abstandsfläche nochmals geringfügig in westliche Richtung verschoben werden. Hierzu wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze um 1,37 Meter beantragt.
Die Abstandsfläche der geplanten Bebauung in der Austraße reicht nordseitig bis in das Nachbargrundstück. An dieser Stelle führt ein Privatweg durch, auf dem ein Nachbar ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht hat. Andi Hell sah dies als genehmigungsfähig an, da die Privatstraße immer Straße bleiben müsse und nie ein Baugrundstück werden könne. Somit stehe bei einer Abstandsflächenübernahme durch den Eigentümer der Privatstraße dem Bauvorhaben nichts im Wege. Die Gemeinderäte erteilten einstimmig das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Zweifamilienhauses sowie für die Überschreitung der Baugrenze um 1,37 Meter.
Verdichtung des
Innenbereichs des Ortes
Melanie Glück berichtete zudem von einem Antrag zur Aufstockung der bestehenden Garage an einem Anwesen im Mühlbergweg. Es soll eine separate Wohnung mit circa 40 Quadratmetern geschaffen werden. Des Weiteren ist an der Nordseite des Gebäudes noch eine Holzlege geplant. Auch hier kann der neue Bauturbo Anwendung finden und ermöglicht die Zulassung des Vorhabens in einem Einzelgenehmigungsverfahren. Da hier insbesondere der Innenbereich verdichtet wird, wurde das Vorhaben von allen Gemeinderäten begrüßt und die Zustimmung erteilt.