Seeon – Ein entscheidender rechtlicher Verfahrensschritt zugunsten des geplanten Wohnhofes in Seeon ist abgeschlossen. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Seeon Seestraße II“ als Satzung beschlossen. Nach einer erneuten Auslegung der aktuellen Planung kann der Bauherr, die Andreas Hartl KG, bei der Gemeinde einen Bauantrag einreichen. Aus Sicht der Gemeinde kann damit ein weiteres Wohnbauprojekt ins Rennen geschickt werden, dessen Bauleitverfahren seit nunmehr rund sechs Jahren läuft.
Mietwohnungen und
Pflegedienstbüro
Bevor der Satzungsbeschluss gefasst wurde, wurden die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Abwägungsvorschläge der Gemeindeverwaltung zur Genehmigung vorgelegt. Wie berichtet, ist das Projekt mit 16 geplanten Mietwohnungen und einem Pflegedienstbüro sowie einem „Wohnturm“ vor allem bei den Seeonern sehr umstritten.
Die bauliche Dimension sowie Natur- und Wasserschutzthemen sind in den Stellungnahmen die dominierenden Kritikpunkte. Sorge bereitet den Kritikern auch die geplante Tiefgarage, die aufgrund der Seenähe natürliche Barrieren stören könnte. Möglicher Lärm, verursacht durch die Dachterrasse, wird ebenso befürchtet wie die Zunahme des Verkehrsaufkommens im Ortskern. Darüber hinaus wird bezweifelt, ob dort bezahlbarer Wohnraum entsteht.
In der Sitzung wurde der Chiemgau-Zeitung in einem Kuvert ein Statement von Dr. Helmut Wittmann aus Seeon übergeben. Darin heißt es: „Die Entscheidung für dieses burgähnliche Bauwerk wird das Ortsbild von Seeon nachhaltig negativ verändern; vor allem der Wohnturm von über 80 Quadratmetern Grundfläche und über 14 Metern Höhe, 50 Meter vom See entfernt.“ Weiter schreibt er: „Alle Bemühungen aus der Bevölkerung, insbesondere aus dem Ortsteil Seeon mit über 400 Unterschriften, vielen Gesprächen und Eingaben, waren erfolglos.“ Insbesondere bestehe Unverständnis, „warum man hier einer maximalen Verdichtung zustimmt, wenn zeitgleich in 300 Metern Entfernung ein sehr großes neues Baugebiet ausgewiesen wird (Seeon-Dorf).“
Das Bauleitverfahren laufe mittlerweile seit 2021, räumte Bürgermeister Martin Bartlweber (FW) ein. Das Bauvorhaben sei durchaus ein hochemotionales Thema. Es sei nun mal Aufgabe der Gemeinde, den Bebauungsplan rechtlich abzusichern, und der Turm sei subjektiv, aber absolut legitim. Die aktuelle Planung werde erneut öffentlich ausgelegt, und dann könne ein Bauantrag eingereicht werden, so Bartlweber.
Auch vor dem Hintergrund des notwendigen Wohnraums sprach sich der Rat geschlossen dafür aus, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes als Satzung zu verabschieden. „Nach vielen Jahren der Diskussion bekommt das Projekt unterm Strich meine volle Zustimmung“, sagte Dritte Bürgermeisterin Dr. Christine Kosanovic (FW). Michaela Losbichler von den Grünen rechnete vor, wie viel mehr Fläche bei Einfamilienhäusern im Vergleich zum geplanten, kompakteren Wohnprojekt benötigt würde. „Ich stehe nach wie vor dazu“, sagte Manuela Kral (CSU), sie könne die Bedenken der Kritiker verstehen, aber es werde wieder Wohnraum geschaffen. Man sollte auch dem Investor eine Chance geben.
Bauherr kann
Bauantrag einreichen
Die Kritiker unter den Zuhörern in der Ratssitzung waren über den einstimmigen Satzungsbeschluss alles andere als erfreut. Mit finsterer Miene verließen sie den Sitzungssaal.
Auch die Antragsteller wohnten der Sitzung bei. Auf Nachfrage erklärten sie, dass heuer mit einem Baubeginn nicht zu rechnen sei.