Imker dürfen Bienenhaus bauen

von Redaktion

Gemeinderat Chieming entscheidet über mehrere Bauvorhaben und Ingenieurauftrag

Chieming – In der jüngsten Gemeinderatssitzung informierte Verwaltungsrat Ewald Mayer über zwei Beschlüsse der vorausgegangenen nichtöffentlichen Sitzung. Vom Gremium genehmigt wurde der städtebauliche Vertrag vom Dezember, der im Zuge der ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes „Buchäckerstraße“ in Egerer gefasst wurde. Außerdem wurde Bürgermeister Stefan Reichelt ermächtigt, gemäß Honorarangebot des „Ingenieurbüros ING Traunreut“ vom Januar in Höhe von 54.458,17 Euro die Leistungsphasen fünf bis neun einschließlich örtlicher Bauüberwachung entsprechend der Ausführungsplanung und Ausschreibung zum Straßenbau mit Entwässerung in Manholding abzuschließen.

Neubau in Eglseer
Straße genehmigt

Ein Bauvorhaben in der Eglseer Straße wurde vom Gemeinderat genehmigt, ein anderes in der Lindenstraße abgelehnt. Einem Mehrfamilienhaus am Christelmal wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren Zuspruch erteilt. In Fehling wurde dem Bau eines imkerlichen Betriebsgebäudes zugestimmt.

Dem Bauantrag auf Abbruch eines bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf dem Grundstück Eglseer Straße 3 in Chieming wurde einvernehmlich zugestimmt. Das Wohnhaus ist mit einer Grundfläche von knapp 97 Quadratmetern geplant, bei einer seitlichen Wandhöhe von 5,50 Metern mit einem Satteldach von 20 Grad Dachneigung. Der Carport soll 43 Quadratmeter an Grundfläche haben mit einer seitlichen Wandhöhe von 2,60 Metern und einem Flachdach von sechs Grad. Ein Schuppen ist mit 12,50 Quadratmetern bei einer seitlichen Wandhöhe von 2,41 Metern und einem Pultdach von 16 Grad geplant.

Der geplante Carport befindet sich außerhalb der festgesetzten Baugrenze und bedarf einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Zufahrt erfolgt nicht unmittelbar von der Ortsstraße und hat einen Abstand von 1,71 Metern zur Grundstücksgrenze. Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, einer entsprechenden Befreiung zuzustimmen, sagte Reichelt. Dieser Auffassung schlossen sich die Gemeinderäte an.

Der Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses sowie Abbruch und Wiedererrichtung der Garage auf dem Grundstück Lindenstraße 11 in Chieming wurde vom Gremium einstimmig abgelehnt. Bürgermeister Reichelt stellte aber das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht unter der Voraussetzung, dass der Anbau mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 18 bis 27 Grad versehen und die geplante Garage begrünt wird. Reichelt wurde ermächtigt, bei vorliegenden Voraussetzungen das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zuzustimmen.

Der Anbau soll eine Grundfläche von knapp 25 Quadratmetern einnehmen, bei einer seitlichen Wandhöhe von drei Metern mit Flachdach. Die Garage ist mit knapp 29 Quadratmetern geplant, mit einer seitlichen Wandhöhe von 3,06 Metern und Flachdach. Der Bebauungsplan „Traunschlacht-Wolfsgrube“ setzt fest, dass für Hauptgebäude nur symmetrische Satteldächer mit einer Dachneigung von 18 bis 27 Grad zulässig sind. Für Nebengebäude und Garagen sind Pultdächer von sieben bis 27 Grad sowie Flachdächer zulässig, sofern diese begrünt werden. Zudem setzt der Bebauungsplan für Hauptgebäude einen Dachüberstand von mindestens 80 Zentimetern an der Traufe sowie 1,20 Metern am Ortgang fest, sagte Reichelt.

„Dem Entwurfsverfasser wurde bereits mitgeteilt, dass der geplante Ausbau mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 18 bis 27 Grad auszuführen ist und die Garage bei einem Flachdach zu begrünen ist. Eine Rückmeldung oder angepasste Planung seitens des Entwurfsverfassers liegt bislang nicht vor. Da die Frist für Stellungnahmen endet, ist das Bauvorhaben zu beenden“, so Reichelt.

Satteldach
ist Pflicht

Dem Bauantrag auf Teilabbruch des bestehenden Bienenhauses mit Nutzungsänderung und Neubau eines imkerlichen Betriebsgeländes auf dem Grundstück Fehling 10 in Chieming/Fehling wurde zugestimmt. Das imkerliche Betriebsgebäude soll eine Grundfläche von 106,54 Quadratmetern erhalten, bei einer seitlichen Wandhöhe von 3,49 Metern und einem Satteldach von 27 Grad. „Das Vorhaben ist privilegiert“, fügte Reichelt hinzu.

Der Gemeinderat wurde über den Bauantrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit zwei Carports, einem Geräteraum und einem Nebengebäude auf dem Grundstück Christelmal 10 in Chieming informiert. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Traunschlacht-Wolfsgrube“ werden eingehalten, sagte Reichelt.

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