Ja zum Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses

von Redaktion

Gstadter Gemeinderäte stimmen einhellig für Ersatzbau – Aisching erhält Neubau mit Pkw-Lift

Gstadt – Mit einem einstimmigen Ja sprachen sich die Gemeinderäte von Gstadt in ihrer jüngsten Sitzung für den Abbruch eines Zweifamilienhauses und für die Neuerrichtung eines Einfamilienhauses als Ersatzbau im Ortsteil Aisching aus. Im vergangenen Jahr hatte der Gemeinderat schon dem Vorbescheid zugestimmt, erinnerte Günther Lebesmühlbacher vom Bauamt. Das Grundstück liegt im Außenbereich nach Paragraf 35 BauGB und dort im Landschaftsschutzgebiet. Die Beurteilung richtet sich nach Paragraf 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Dort heißt es, dass die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen möglich ist. Im Jahr 2015 sei, so Lebesmühlbacher weiter, bereits eine Baugenehmigung für einen Ersatzbau in Form eines Zweifamilienhauses erteilt worden. Diese sei jedoch zwischenzeitlich abgelaufen. Auch das Landratsamt habe mittlerweile den Vorbescheid für das nun neu vorliegende Bauvorhaben ausgesprochen. Die notwendige Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen sei im Bestand vorhanden, ebenso sei die rechtlich gesicherte Zufahrt bereits im Jahr 2015 im Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Rosenheim bestätigt worden. Der Neubau soll ein Satteldach bekommen, und auf der Nordseite des Gebäudes soll ein Schwerlastlift errichtet werden, damit die Pkw in die unterirdische Garage befördert werden können. Die Kubatur mache 19,5 Meter auf sechs Meter aus und das Gebäude werde komplett holzverschalt. Lebesmühlbacher fügte hinzu, dass die eingereichten Pläne mit dem Vorbescheid übereinstimmten. Da keine Nachfragen kamen, ließ Bürgermeister Bernhard Hainz (FWG) über den Bauantrag für die Errichtung einer Wohnanlage mit Tiefgarage und integriertem Freiflächenplan abstimmen. Einstimmig sprach der Gemeinderat dem Bauvorhaben sein Einvernehmen aus. elk

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