Chieming – In der jüngsten Gemeinderatssitzung genehmigte das Gremium die Annahme der im Jahr 2025 eingegangenen Geld- und Sachspenden von knapp 20.700 Euro. Empfänger war jeweils die Gemeinde Chieming. Als zweckgebundene Spenden für die Kindertagesstätte Kunterbunt gingen eine Geldspende von 500 Euro für zusätzliche Maßnahmen und die Beschaffung von Spielgeräten sowie eine Sachspende für Getränke in Höhe von 192,97 Euro ein. Für den Sozialfonds erhielt die Gemeinde im Jahr 2025 Geldspenden in Höhe von 19.973,39 Euro.
315 Unterschriften
sind gültig
Der Gemeinderat hat den Antrag des Chieminger Bürgervereins auf Beantragung einer Bedarfsampel im Chieminger Unterdorf bei der Unteren Verkehrsbehörde Traunstein zur Kenntnis genommen und bestätigte einstimmig die formelle Zulässigkeit gemäß der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern. Bürgermeister Stefan Reichelt erläuterte, dass der Bürgerverein mit Schreiben vom Februar 2026 die Gemeinde aufgefordert hat, bei der Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes Traunstein die Einrichtung einer Bedarfsampel im Bereich der Hauptstraße (auf Höhe Rathaus, Bäckerei Stumhofer, Sparkasse, Bushaltestellen) zu beantragen. Der Bürgerantrag erfüllt die formellen Voraussetzungen, so Reichelt. „Der Antrag wurde schriftlich eingereicht und begründet, mit drei Personen benannt, die berechtigt sind, die Unterzeichnenden zu vertreten und der Antrag wurde von mindestens einem Prozent der Gemeindeeinwohner unterzeichnet“. Zulässig sind Unterschriften von volljährigen Bürgern (ab 18), die deutsche oder EU-Staatsangehörige sind, seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde gemeldet und bei Kommunalwahlen wahlberechtigt sind, erklärte Reichelt weiter. Der Antrag wurde mit 335 Unterschriften eingereicht.
„Nach Prüfung erfüllten 315 Unterschriften die formellen Voraussetzungen und können somit als gültig gewertet werden. Hiervon stammen 217 Unterschriften aus dem Ortsteil Chieming und 98 aus weiteren Ortsteilen der Gemeinde“. „Mit der Feststellung der Zulässigkeit entsteht für die Antragsteller ein Anspruch auf ordnungsgemäße Behandlung im Gemeinderat. Ein Anspruch auf eine bestimmte Sachentscheidung besteht hingegen nicht. Ist die Zulässigkeit des Bürgerantrags festgestellt, hat ihn der Gemeinderat gemäß Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten zu behandeln“, so Reichelt abschließend.
Der Bürgerverein hat sich seit seiner Gründung 2019 das Ziel gesteckt, die Verkehrsbelastung in Chieming und den umliegenden Dörfern ohne massive Eingriffe in die Natur mit modernen und nachhaltigen Konzepten zu reduzieren, um die Verkehrssicherheit sowie die Lärm- und Umweltbelastung zu verbessern.
Bürgerverein will mehr
Verkehrssicherheit
Im Februar hat der Verein als Erfolg verbucht, dass aufgrund beharrlichen Engagements und Gesprächen bei der Unteren Verkehrsbehörde des Landratsamtes eine erweiterte und zeitlich unbefristete Tempo-30-Zone zwischen der Max-Kurz-Straße und der Seitzstraße umgesetzt wurde (wir haben berichtet). Nun soll eine weitere Bedarfsampel im Unterdorf entstehen, fordert der Bürgerverein.