Traunstein – Für Verteidiger Hans-Jörg Schwarzer hat die Staatsanwaltschaft „völlig das Augenmaß verloren“ und auch Richterin Barbara Dallmayer hätte den Fall am liebsten eingestellt – doch trotzdem landete jüngst eine 26-Jährige vor dem Traunsteiner Amtsgericht. Der Hintergrund: Am 9. April 2025 verstarb ihre Stiefoma mit 91 Jahren todkrank im Traunsteiner Krankenhaus. Welche Rolle spielte dabei eine Morphium-Spritze, die ihr die Angeklagte davor gab? Gegen die 26-Jährige wurde anfangs wegen Mordes ermittelt, sie kam in Untersuchungshaft, wurde fristlos gekündigt.
Vor Gericht blieb jetzt nur noch der Vorwurf übrig: vorsätzliches Verabreichen von Betäubungsmitteln. 5.850 Euro Strafe sollte die Krankenschwester laut Strafbefehl zusätzlich zahlen. Staatsanwältin Lisa Grindinger beharrte darauf und stimmte einer Einstellung des Falles nicht zu. So ging es in eine lange Verhandlung mit insgesamt rund 15 Zeugen. Auch die Angehörigen wollten schon keine lebenserhaltenden Maßnahmen mehr, als die Seniorin schwer angeschlagen eingeliefert wurde.
Einen Tag vor ihrem Ableben traf sich die Verwandtschaft, inklusive der Angeklagten, am Bett der 91-Jährigen. Ihr Sohn als Zeuge vor Gericht: „Für mich war es okay, dass sie eine Schmerzspritze bekommen sollte. Man freut sich ja, wenn man jemandem was erleichtern kann.“
Die Stiefenkelin war an diesem Tag nur privat dabei und nicht im Dienst. Trotzdem bekam sie von ihren Kollegen eine Spritze mit zehn Millilitern Morphium. „Nur zwei Milliliter spritzen“, hätten ihr die Kollegen noch deutlich gesagt. Wie viel dann wirklich über die Bauchfalte der Seniorin verabreicht wurde, konnte auch vor Gericht nicht endgültig geklärt werden. Gut acht Stunden nachdem sie von ihrer Stiefenkelin das Morphium injiziert bekommen hatte, verstarb die schwerkranke Frau. Als im Juni 2025 rechtsmedizinische Gutachten angefertigt wurden, war die Leiche schon eingeäschert. Aber auch Richterin Dallmayer glaubte: Die gelernte Krankenschwester spritzte das ganze Morphium. Dass der Fall überhaupt publik wurde, lag an der Angeklagten selbst. Sie vertraute sich Kolleginnen an: „Sie hatte mich angerufen und gesagt, sie habe ein schlechtes Gewissen, dass sie vielleicht versehentlich zu viel gespritzt hat“, so eine ehemalige Arbeitskollegin im Zeugenstand. Der Bereichsleiter im Traunsteiner Krankenhaus meldete den Fall der Polizei und einen Tag später saß die Angeklagte in U-Haft – zusätzlich setzte es eine fristlose Kündigung. Knapp drei Monate später ließ die Staatsanwaltschaft den Mordvorwurf zwar fallen und die 26-Jährige kam aus dem Gefängnis. Aber die Ermittlungen liefen weiter und die Angeklagte fand so keine Arbeit mehr in ihrer angestammten Branche.
In den Plädoyers sah Staatsanwältin Grindinger weiterhin Vorsatz und forderte die 5.850 Euro Geldstrafe: „Sie möchte sich als Opfer darstellen, ist aber Täterin. Und es ist einfach keine Reue vorhanden.“ Rechtsanwalt Schwarzer forderte Freispruch. Die anderen Pfleger hätten der 26-Jährigen gar nicht die Morphium-Spritze geben dürfen. Denn die Angeklagte besuchte ihre Stiefoma an diesem Tag nur privat. „Jetzt möchten sie sich vor Gericht reinwaschen.“
Richterin Barbara Dallmayer urteilte schließlich auf fahrlässige Verabreichung von Betäubungsmitteln – beließ es ansonsten aber bei einer Verwarnung. „Es fehlt das Motiv, denn die Patientin war schon im Sterbeprozess“, so die Richterin. Sie geht von einem Versehen aus. In dem Moment, als die gelernte Krankenschwester zusammen mit der ganzen Verwandtschaft um das Bett der Seniorin stand, hätte sie aus Nervosität und Stress die ganze Spritze verabreicht. „Das war für alle kein schöner Zustand.“ Laut Urteil des Traunsteiner Amtsgerichts steht der 26-Jährigen jetzt auch eine Entschädigung für die 77 Tage in Untersuchungshaft zu. xe