Traunsteiner Landgericht: Selbstjustiz auf „Kindergartenniveau“

von Redaktion

21-jähriger Hauptangeklagter nach brutaler Gruppenattacke in Rosenheim zu langer Jugendstrafe verurteilt

Rosenheim/Traunstein – Im Prozess gegen eine ganze Gruppe junger Männer aus Rosenheim ist nun vor dem Traunsteiner Landgericht das letzte Urteil gefallen. Das Verfahren gegen den Hauptangeklagten, einen 21-Jährigen aus Rosenheim, wurde zuletzt abgetrennt. Jetzt wurde auch er wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt: eine Einheitsjugendstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten Gefängnis. Das Gericht musste eine fünfjährige Vorstrafe einbeziehen, denn der junge Mann stand unter offener Bewährung.

Die Vorgeschichte: In der Nacht auf den 25. Mai 2025 kam es in der Ebersberger Straße in Rosenheim zu einer Prügelei. Dabei wurde einem anderen Angeklagten (22) mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Im Laufe jenes 25. Mai wollte die Gruppe dem Täter einen Denkzettel verpassen. Per Whatsapp schrieb man davon, „Köpfe rollen zu lassen“. Gegen 19 Uhr fuhren sie, aufgeteilt auf zwei Autos, durch Rosenheim, um den Kontrahenten zu suchen. Man fand ihn vor einer Bar an der Ebersberger Straße. Fünf der sieben Angeklagten sprangen aus dem Auto und stürmten auf den Rivalen der Vornacht los. Es wurde getreten, geprügelt, und der Hauptangeklagte stach mit einem spitzen Gegenstand auch auf den Rücken des Mannes ein. Eine Überwachungskamera nahm die wilde Schlägerei auf dem Parkplatz auf.

Heike Will, die Vorsitzende Richterin, fand in der Urteilsbegründung deutliche Worte: Zu sechst gegen einen, „das war keine Heldentat, eher Kindergartenniveau“. Feige und „ausgesprochen gefährlich“ sei es zudem gewesen, dass der Angeklagte ein Messer dabei gehabt habe. „Das ist dann nicht mehr steuerbar in dieser Gruppendynamik.“ Will sprach von einem „brutalen Vorgehen in der Öffentlichkeit“ und einer Selbstjustiz, die nicht hinnehmbar ist. Umso besorgniserregender für die Richterin: Wegen einer ähnlichen Tat, ebenfalls mit einem Messer, stand der heute 21-Jährige unter offener Bewährung. Körperverletzung und Raub im Zuge eines Drogengeschäfts in Rosenheim lautete das frühere Urteil.

Der Prozess gegen den Hauptangeklagten der Gruppe zog sich länger, weil Verteidiger Johannes Makepeace zuletzt noch einen Antrag stellte: Er glaubte, die Rückenverletzungen des Geschädigten kämen daher, weil er bei der Schlägerei mehrfach auf einen Wasserhahn gestürzt sei, der an der Außenwand der Shisha-Bar angebracht ist. Durch ein separates Gutachten wurde das nun entkräftet. Ohnehin war der Angeklagte zuvor schon geständig – und wiederholte das am letzten Prozesstag: „Ich entschuldige mich für die Verzögerung und distanziere mich von dem Antrag des Verteidigers.“ Im „letzten Wort“ hoffte der Angeklagte, dass sein Geständnis „berücksichtigt“ werde.

Ursprünglich wurde dem Hauptangeklagten versuchter Totschlag vorgeworfen. Aber diese Tötungsabsicht erkannten jetzt auch das Gericht und Staatsanwalt Wolfgang Fiedler nicht mehr. Die Verletzungen, Abschürfungen und Prellungen im Bereich der Schulterblätter seien nicht gravierend gewesen und hinterließen keine Spätfolgen. Auch, dass der 21-Jährige recht schnell von seinem Kontrahenten wieder abgelassen habe und zum Auto zurückgegangen sei, spreche gegen einen Tötungswillen, so Richterin Heike Will. „Hätte er töten wollen, hätte er anders zugestochen“, so Staatsanwalt Fiedler. Er sprach in seinem Plädoyer von einer „überfallartigen, brutalen Attacke“ und forderte insgesamt acht Jahre Haft.

Die Verteidiger des jungen Rosenheimers, Johannes Makepeace und Harald Baumgärtl, sahen die gefährliche Körperverletzung in der Ebersberger Straße ebenfalls als erwiesen an. Sie plädierten aber auf eine niedrigere Einheitsjugendstrafe von maximal sieben Monaten. Eine noch höhere Jugendstrafe sei „erzieherisch nicht sinnvoll“, meinte Makepeace. Die Rechtsanwälte hoben außerdem das Geständnis und die 1.600 Euro hervor, die im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs gezahlt wurden. Bereits im Februar wurden weitere Männer der Gruppe verurteilt, zu Bewährungsstrafen – alles Rosenheimer und im Alter zwischen 19 und 22 Jahren. Die Anklagen gegen die beiden Männer, die nur die Autos gefahren hatten, wurden eingestellt. xe

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